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divers / dritte Option
Seit Ende 2018 können intergeschlechtliche Menschen in ihren Personalausweis die dritte Geschlechtsoption „divers“ eintragen lassen. Die dritte Option „divers“ ist ein Zusatz zu „männlich“ und „weiblich“. Personen, die bisher jedoch nicht die Kriterien für die dritte Option erfüllen, zum Beispiel trans oder nicht-binäre Personen, können einen sogenannten Ergänzungsausweis der dgti e.V. beantragen, welcher bei sämtlichen Innenministerien, der Polizei und weiteren Behörden, aber auch bei Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen bekannt und akzeptiert ist. Somit dient er zur Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen.
Quelle: vgl. Awareness Akademie; dgti e.V.
Diversität
Diversität oder auch Diversity steht für Vielfalt. Es ist ein aus den US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegungen entlehntes Konzept für die Anerkennung von Vielfalt, den Abbau von Diskriminierungen und die Partizipation aller gesellschaftlichen Gruppen (vgl. Universität Konstanz).
Diversität beschreibt die Verschiedenheit und die Gemeinsamkeiten von Menschen hinsichtlich der im AGG genannten Dimensionen (Geschlecht, nationale/ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität), die in Bezug auf Bildungseinrichtungen noch um die soziale Herkunft ergänzt werden müssen. Die FAU sieht die Förderung einer positiven Haltung zu Diversität und den konstruktiven Umgang damit als Querschnittsaufgabe an. Die wachsende Diversität der Studierenden und Beschäftigten wird an der FAU als Chance und Ressource verstanden und dementsprechend werden die Rahmenbedingungen für eine freie Entfaltung der individuellen Potenziale sichergestellt. Dafür siehe auch Diversity an der FAU.
Diskriminierungsformen
Es wird in folgende Diskriminierungsformen oder -ebenen unterschieden:
- Direkt bzw. individuell (interaktional): Ausgrenzung und Abwertung durch Verhalten zwischen Individuen.
- Indirekt bzw. mittelbar: Diskriminierung bei neutral formulierten Regelungen oder Maßnahmen, die keine offensichtliche Benachteiligung beinhalten, aber sich konkret benachteiligend auf bestimmte Gruppen auswirken.
- Institutionell bzw. strukturell: Handeln einer Organisation, Benachteiligungen aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Handlungsanweisungen, institutionelle Routinen einer Organisationskultur die zu asymmetrischer Chancenverteilung führen.
- Gesellschaftlich: Diskriminierung durch Vorstellungen, Bezeichnungen und Bildern. Transport von Ideen und Bildern an der Hochschule durch die Wissensproduktion in Form von Medien, Wissenschaftsliteratur, Lehrveranstaltungen- und Konzepten, aber auch im alltäglichen Diskurs (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a: 11).
- Intersektional bzw. Mehrfachdiskriminierung: Im Alltag existieren selten Einfach-, sondern Mehrfachdiskriminierungen bzw. intersektionale Diskriminierungen.
Quelle: vgl. Büro für Gender und Diversity
Diskriminierung
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals bzw. einer geschützten sozialen Kategorie, wie beispielsweise des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und rassistischen Zuschreibungen, des Alters, einer Behinderung oder einer chronischer Erkrankung, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, oder der sozialen Herkunft bzw. des sozialen Status (vgl. AGG §1). Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv oder der Vorsatz (z.B.: Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis etc.). (Leitfaden Diskriminierungsschutz an Hochschulen).
Quelle: vgl. Büro für Gender und Diversity
Beispiele der häufigsten Diskriminierungen:
- Rassismus
- Sexismus
- Antimuslimischer Rassismus
- Ableismus
- Antisemitismus
- Antiziganismus
- Homofeindlichkeit
- Transfeindlichkeit
- Queerfeindlichkeit
- Klassismus
- Lookismus (weiterführende Informationen finden Sie hier)
- Altersdiskriminierung (weiterführende Informationen finden Sie hier)
Definitionsmacht
Ein wichtiger Grundsatz der Awarenessarbeit ist, dass die Definitionsmacht immer bei der betroffenen Person liegt und nicht bei der gewaltausübenden Person.
Das bedeutet, dass all das Gewalt ist, was eine betroffene Person als solche definiert oder benennt. Die betroffene Person entscheidet, welche Äußerungen oder Handlungen für sie eine Grenzüberschreitung darstellen. Gleichzeitig geht es auch darum, sich nach stattgefundenen Grenzüberschreitungen an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren und in diesem Rahmen Unterstützung anzubieten.
Quelle: vgl. Awareness Akademie
Chancengleichheit
Chancengleichheit ist ein sozialpolitischer Grundsatz, der für alle Personen unabhängig von der individuellen sozialen Herkunft das Recht auf gleiche Sozial- und Lebenschancen in im Bildungs- und Arbeitsbereich fordert (vgl. bpb – Das Politlexikon)
„Die FAU strebt eine Form der substanziellen Chancengleichheit an, die […] auf gleiche Erfolgschancen abzielt und damit ziel- und ergebnisorientiert ist. Den unterschiedlichen Voraussetzungen und Lebensrealitäten der Menschen, die im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Strukturen zu Benachteiligung führen können, wird mit (positiven) Maßnahmen begegnet, um benachteiligten und unterrepräsentierten Gruppen sowohl gleiche Ausgangsbedingungen als auch gleiche Erfolgschancen zu gewähren.“ (FAU Gleichstellungskonzept für den wissenschaftlichen Bereich 2018-2022, S. 7)
Weiterführende Informationen zu Chancengleichheit an der FAU finden Sie hier.
Bias (Unconscious Bias)
Das englische Wort „bias“ bedeutet Voreingenommenheit oder Einseitigkeit. Unter „unconscious biases“ werden kognitive Wahrnehmungsverzerrungen verstanden, deren sich die einzelne Person nicht bewusst ist, es handelt sich also um unbewusste Voreingenommenheit. Diese Verzerrungen können zu Diskriminierung führen, da sie sich in Urteilen, in der Entscheidungsfindung oder im individuellen Handeln äußern. Keine Person ist frei von Biases, auch wenn viele glauben, dass die eigenen Äußerungen, Bewertungen und Handlungen objektiv und fair sind. Ein wichtiger Schritt, um mit diesen Biases umzugehen ist es daher, sich ihrer bewusst zu werden und eigene Beurteilungen und Handlungen auf unbewusste Voreingenommenheit zu überprüfen.
Quelle: vgl. IDA-NRW; Universität Köln
Behinderung und Beeinträchtigung
Die Definition von Behinderung laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.”
In der Definition der UN Behindertenrechtskonvention wird deutlich, dass auch die infrastrukturellen oder gesellschaftlichen Barrieren die Teilhabe erschweren: „[…] langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die das Individuum in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Definition von Behinderung der UN Behindertenrechtskonvention Artikel 1). Neben dem Begriff Behinderung bezeichnet Beeinträchtigung weitere Formen der Einschränkung, wie zum Beispiel chronische Erkrankungen, die sich ebenfalls negativ auf den Zugang zu Bildung oder den Studien- oder Arbeitsalltag auswirken können. Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet die FAU Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist ein Konzept, dass anstrebt alle Bereiche des täglichen Lebens für alle Menschen gleichermaßen ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen. Barrieren erschweren und verhindern insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe. Barrieren finden sich beispielsweise in Gebäuden, öffentlichen Plätzen, Wohnungen, Arbeitsplätzen, Verkehrsmitteln, Dienstleistungen aber auch im Zugang zu Informationen. Barrierefreiheit bedeutet also, dass Rampen, Aufzüge, dolmetschende Personen für Gebärdensprache oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Da absolute Barrierefreiheit kaum in allen Bereich zu realisieren ist, wird auch der Begriff Barrierearmut benutzt.
Zu Barrierefreiheit an der FAU siehe auch: Inklusion an der FAU.
Quelle: vgl. Awareness Akademie
Awareness
Awareness meint das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Situationen, in denen grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten stattfindet. Awareness soll zur Sensibilisierung und Prävention von allen Formen von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt führen. Awareness-Arbeit findet sich bereits im Kulturbereich häufig in Form von Awareness-Teams bei Veranstaltungen oder diverserem Booking. Hier an der FAU ist das Ziel, die aktive Gestaltung einer sicheren, wertschätzenden und förderlichen Universitätskultur. Dazu gehört:
- Bewusstsein für Machtverhältnisse und Prävention von Machtmissbrauch
- Bewusstsein v.a. für verbale Formen von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- Bewusstsein für strukturelle und institutionelle Formen der Diskriminierung und Benachteiligung
- Bewusstseinsbildung durch Weiterbildung, Selbstanalyse und -reflexion zum Umgang mit Bias, also mit „blinden Flecken“.
Hierfür wurde eine Handreichung erarbeitet, die bereits bestehende Maßnahmen und Konzepte (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Gleichstellungskonzept, das Diversitätskonzept und die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung der FAU) um eine anwendungs- und schulungsorientierte Komponente ergänzt.