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Mansplaining

Mansplaining beschreibt den Vorgang, wenn ein Mann gegenüber weiblich gelesenen Personen ungefragt und meist herablassend etwas erklärt. Dabei übergeht der Mann, der mansplaint, oft das Wissen und die Expertise der betroffenen Person, da er ihr diese Kompetenzen aufgrund ihres Geschlechts abspricht. Somit zeigt sich Mansplaining als ein Ausdruck patriarchaler, misogyner und sexistischer Kommunikation.

Quellen: vgl. Awareness Akademie; Frauenseiten Bremen

Macht und Machtmissbrauch

Macht ist die Möglichkeit von Machthabenden, ihre eigenen Ziele durchzusetzen und zu verwirklichen ungeachtet der Zustimmung, des Willens oder des Widerstandes anderer. Macht beschreibt aber auch Abhängigkeits- oder Überlegenheitsverhältnisse. Diese sind immer zweiseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen eine Seite Macht besitzt (z. B. über Belohnung, Bestrafung) und Einfluss nehmen kann (z. B. über Anreize, Wissen) und die andere Seite das akzeptiert, keinen Widerspruch oder Widerstand leistet oder sogar zur Duldung oder Befolgung gezwungen wird. Dabei wird zwischen persönlicher, sozialer und struktureller Macht unterschieden, da diese nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von Gruppen, Organisationen (Parteien, Verbände, Behörden), dem Staat oder von gesellschaftlichen Strukturen ausgehen kann.

Machtmissbrauch ist das Ausnutzen einer Machtposition, um andere zu schädigen, zu benachteiligen oder sich selbst persönliche Vorteile zu verschaffen. Eine Form des Machtmissbrauchs stellt zum Beispiel Mobbing dar.

Quelle: vgl. bpb – Das Politlexikon

LGBTQIA*

Das Akronym LGBTQIA* stammt aus dem Englischen und steht für: Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Queer, Inter, Asexual. Der Genderstern verweist auf alle weiteren Geschlechtsidentitäten oder sexuellen Orientierungen, die nicht den gesellschaftlichen Normen entsprechen. Dieser Begriff ist auch ein Synonym für Queer und macht ebenfalls auf das Konzept der Heteronormativität aufmerksam.

Quelle: vgl. Universität Konstanz

Kulturelle Aneignung

Der Begriff der kulturellen Aneignung beschreibt einen Prozess, bei dem einzelne Elemente einer Kultur aus ihrem eigentlichen sozialen, kulturellen oder spirituellen Kontext gerissen werden und als Bestandteil einer anderen Kultur ausgegeben werden. Die Grundlage kultureller Aneignung sind die unterschiedlichen Machtpositionen der jeweiligen Kulturen. Diejenige, aus der enteignet wird, verfügt meist über einen niedrigeren sozialen und kulturellen Status, über weniger Ressourcen und ist von Diskriminierung betroffen. Während die Kultur, die sich etwas aneignet, die Dominanzgesellschaft darstellt und aus der kulturellen Aneignung ökonomischen, aber auch symbolischen Profit schlagen kann.

Ein aktuell bekanntes Beispiel ist Yoga. Diese ursprünglich aus Indien stammende philosophische Lehre umfasst weit mehr als die Sport- und Fitnesselemente, die in den westlichen Ländern für eine verbesserte Gesundheit verbreitet werden. Während Personen, die als indisch wahrgenommen werden, in westlichen Ländern von Rassismus und Benachteiligungen betroffen sind, dominieren weiße Menschen die moderne Yogawelt und profitieren ökonomisch und sozial von der Aneignung dieser Praktik.

Ein weiteres Beispiel ist das Tragen von bestimmten Symbolen, für welche eine kolonialisierte Bevölkerung bestraft wurde und die auch heute noch zu Diskriminierung und Othering führen kann. Hier geht es zum Beispiel um Frisuren von Schwarzen Menschen, die noch immer zum Teil rassistisch abgewertet werden, aber nun von Nachkommen der Kolonialmächte unkritisch und unwissend über die historischen und aktuellen Dimensionen übernommen werden.

Quelle: vgl. IDA-NRW; Susanne Peters (2020)

Konsens

Konsens unterscheidet im Kontext der Awareness-Arbeit vor allem Sex von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Bei Konsens entscheiden sich alle beteiligten Personen frei und ohne Zwang zu sexuellen Handlungen und können diese jederzeit abbrechen. Eine wichtige Voraussetzung für Konsens ist die Einwilligungsfähigkeit aller Beteiligten. Die Einwilligungsfähigkeit ist bei bewusstlosen oder schlafenden Personen nicht vorhanden, und kann auch durch Alkohol oder andere Drogen beeinträchtigt werden. Im universitären Kontext ist besonders zu beachten, dass auch Macht– und Abhängigkeitsverhältnisse die Einwilligungsfähigkeit, bzw. die Freiheit, Nein zu sagen, negativ beeinträchtigen können.

Quelle: vgl. Awareness Akademie

Klassismus

Klassismus ist die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer (vermeintlichen) Bildung und ökonomischen und sozialen Herkunft. Die Diskriminierung trifft also Personen, die beispielsweise durch ihre Kleidung, ihre Sprache, ihr Verhalten oder ihr Wissen als arm oder ungebildet wahrgenommen werden. Dabei werden die betroffenen Menschen stigmatisiert, ausgegrenzt und von gesellschaftlichen Ressourcen ausgeschlossen.

Klassismus geht oft mit anderen Diskriminierungen einher (siehe Intersektionalität), beispielsweise mit Rassismus: Englisch oder Französisch als Zweitsprachen werden von der Gesellschaft hoch bewertet, während Türkisch oder Polnisch als Zweitsprachen abgewertet oder erst gar nicht beachtet werden. Aber auch die Behauptung, Armut sei kein Fluchtgrund, zeigt eine enge Verschränkung von Rassismus und Klassismus.

Besonders im universitären Bereich gibt es aufgrund der sozialen Herkunft und Bildung bestimmte Hürden und Herausforderungen für Betroffene. Meist sind das Studierende, die als erste aus ihrer Herkunftsfamilie an einer Universität studieren oder über den zweiten Bildungsweg an die Hochschulen kommen. Darum berücksichtigt die FAU im Rahmen ihrer Diversitätsstrategie auch die Diversitätsdimension soziale Herkunft und Bildung. Informationen zur Vernetzung, zu Veranstaltungen und konkreten Strategien an der FAU rund um das Thema finden sich hier.

Quellen: vgl. IDA-NRW; Amadeu Antonio Stiftung

Intersektionalität

Der Begriff Intersektionalität stammt vom englischen „intersection“, dies bedeutet Überschneidung oder Kreuzung. Im Diversity-Bereich wird damit das Zusammenwirken von verschiedenen Diskriminierungskategorien beschrieben. Es handelt sich dabei nicht um das Addieren von Diskriminierungen, sondern bezeichnet die Analyse ihrer Wechselwirkungen, also die spezifischen Auswirkungen von Mehrfachdiskriminierung auf Individuen und Strukturen.

Quellen: vgl. Universität Hannover; Universität Konstanz

Inklusion

Der Begriff Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in einer Gesellschaft selbstverständlich dazugehören, akzeptiert werden und selbstbestimmt teilhaben können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Barrieren reflektiert und verringert sowie die Diskriminierung oder Exklusion bestimmter Personengruppen abgebaut werden. Eine inklusive Universität garantiert also nicht nur die Teilhabe von Personen mit Behinderung, sondern auch von anderen Mitgliedern, die von Diskriminierung betroffen sind und nimmt die jeweiligen individuellen Bedarfe in den Blick.

Weitere Informationen zu Maßnahmen an der FAU finden Sie unter Inklusion an der FAU.

Quellen: vgl. Universität Hannover; Awareness Akademie

Homofeindlichkeit

Der Begriff Homofeindlichkeit, manchmal fälschlicherweise auch Homophobie genannt, bezeichnet die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Gleichgeschlechtliche Sexualität oder Liebe existierte schon immer bei Menschen und auch Tieren. Trotzdem wird in vielen Gesellschaften, Religionen und anderen Gruppen die Heterosexualität als vermeintlich normale und natürliche Form angenommen. In Deutschland wurde noch bis 1994 die Kriminalisierung und Verfolgung schwuler und bisexueller Männer durch das Strafgesetzbuch legitimiert und die Ehe wurde erst 2017 auch für lesbische und schwule Paare geöffnet. Im deutschen Adoptionsrecht finden sich noch immer Hürden für homosexuelle Paare. Dies sind Beispiele für strukturelle Homofeindlichkeit, doch betroffene Personen erleben aufgrund ihrer Sexualität auch physische, verbale und weitere Arten der Gewalt.

Quellen: vgl. Lesben- und Schwulenverband; Bundeszentrale für politische Bildung; Aktiv gegen Diskriminierung

Heteronormativität

Mit Heteronormativität ist die Bezeichnung für die Vorstellung, es gäbe ein naturgegebenes, binäres Geschlechtersystem, das heterosexuelle Begehren sei die Norm und für Frauen und Männer gäbe es spezifische Rollenbilder. Personengruppen, die sich einem Geschlecht oder einer Sexualität außerhalb dieser Norm zuordnen, werden als Normabweichung gesehen und auf Grundlage dessen abgewertet, ausgeschlossen und diskriminiert. Die Begriffe LGBTQIA* oder Queer umschließen die Personengruppen, welche nicht der Heteronorm entsprechen.

Quellen: vgl. IDA-NRW; Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung