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Macht und Machtmissbrauch

Macht ist die Möglichkeit von Machthabenden, ihre eigenen Ziele durchzusetzen und zu verwirklichen ungeachtet der Zustimmung, des Willens oder des Widerstandes anderer. Macht beschreibt aber auch Abhängigkeits- oder Überlegenheitsverhältnisse. Diese sind immer zweiseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen eine Seite Macht besitzt (z. B. über Belohnung, Bestrafung) und Einfluss nehmen kann (z. B. über Anreize, Wissen) und die andere Seite das akzeptiert, keinen Widerspruch oder Widerstand leistet oder sogar zur Duldung oder Befolgung gezwungen wird. Dabei wird zwischen persönlicher, sozialer und struktureller Macht unterschieden, da diese nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von Gruppen, Organisationen (Parteien, Verbände, Behörden), dem Staat oder von gesellschaftlichen Strukturen ausgehen kann.

Machtmissbrauch ist das Ausnutzen einer Machtposition, um andere zu schädigen, zu benachteiligen oder sich selbst persönliche Vorteile zu verschaffen. Eine Form des Machtmissbrauchs stellt zum Beispiel Mobbing dar.

Quelle: vgl. bpb – Das Politlexikon