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Gendergerechte Sprache

Das Ziel gendergerechter Sprache ist die Adressierung und Einbeziehung aller Personen, unabhängig ihrer Geschlechtsidentitäten. Dafür gibt es verschiedene Ansätze mit unterschiedlicher Effizienz.

Die Friedrich-Alexander-Universität ist an die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) gebunden, welche mit Wirkung zum 1. April 2024 geändert wurde und eine Verwendung von Sonderzeichen zum Ausdruck einer diversitätsgerechten Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache der Behörden verboten. Weiterhin erlaubt sind geschlechterneutrale Formulierungen ohne Sonderzeichen sowie die Beidnennung. Wer von dieser Änderung betroffen ist und wer nicht, findet sich in der folgenden Handreichung der FAU. Des Weiteren existieren weiterhin die Empfehlungen zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch des Büro für Gender und Diversity.

Ein Nachteil der Beidnennung ist, dass sich diese ausschließlich auf das weibliche und männliche Geschlecht bezieht, obwohl seit Ende 2018 in der Bundesrepublik Deutschland ein drittes Geschlecht, nämlich divers, rechtlich anerkannt wird. Geschlechterneutralen Formulierungen (z.B. „Mitarbeitende“) oder das Gendern mit Sonderzeichen („Mitarbeiter:innen“, „Mitarbeiter_innen“, „Mitarbeiter*innen“) wirken einem exklusiven und binären Sprachgebrauch wie bei der Beidnennung („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“) entgegen.

Aus diesem Grund befürworten verschiedene Institutionen oder Gruppen die Verwendung von Sonderzeichen in der Sprache, zum Beispiel die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik (BFIT-Bund):

„BFIT-Bund schließt sich der Expert*innen Meinung an und empfiehlt unter der Maßgabe ihres Auftrages nach §8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (2021): Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache, S.15.)

Des Weiteren gibt es auch Positionen, die der geschlechtergerechten Sprache eine fachliche Bewertungsrelevanz zusprechen, so zum Beispiel die Freie Universität Berlin:

„Aus fachlicher Sicht kann beispielsweise in manchen Zusammenhängen die (sprachliche) Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt ein fachliches Leistungskriterium darstellen. Zum Beispiel vermittelt das Studium der Grundschulpädagogik wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Fertigkeiten, um Inhalte und Bildung an Kinder weiterzugeben. Da Kinder sowohl geschlechtlich als auch hinsichtlich anderer sozialer Kategorien vielfältig sind, ist die (auch sprachliche) Berücksichtigung dieser Vielfalt in pädagogischen Praxisfeldern als Kernkompetenz für die erfolgreiche didaktische Arbeit zu betrachten. Somit könnte die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in diesem Fall ein bewertungsrelevantes fachliches Kriterium sein“ (Freie Universität Berlin, Zugriff: Dezember 2023).