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Definitionsmacht

Ein wichtiger Grundsatz der Awarenessarbeit ist, dass die Definitionsmacht immer bei der betroffenen Person liegt und nicht bei der gewaltausübenden Person.

Das bedeutet, dass all das Gewalt ist, was eine betroffene Person als solche definiert oder benennt. Die betroffene Person entscheidet, welche Äußerungen oder Handlungen für sie eine Grenzüberschreitung darstellen. Gleichzeitig geht es auch darum, sich nach stattgefundenen Grenzüberschreitungen an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren und in diesem Rahmen Unterstützung anzubieten.

Quelle: vgl. Awareness Akademie