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Chancengleichheit
Chancengleichheit ist ein sozialpolitischer Grundsatz, der für alle Personen unabhängig von der individuellen sozialen Herkunft das Recht auf gleiche Sozial- und Lebenschancen in im Bildungs- und Arbeitsbereich fordert (vgl. bpb – Das Politlexikon)
„Die FAU strebt eine Form der substanziellen Chancengleichheit an, die […] auf gleiche Erfolgschancen abzielt und damit ziel- und ergebnisorientiert ist. Den unterschiedlichen Voraussetzungen und Lebensrealitäten der Menschen, die im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Strukturen zu Benachteiligung führen können, wird mit (positiven) Maßnahmen begegnet, um benachteiligten und unterrepräsentierten Gruppen sowohl gleiche Ausgangsbedingungen als auch gleiche Erfolgschancen zu gewähren.“ (FAU Gleichstellungskonzept für den wissenschaftlichen Bereich 2018-2022, S. 7)
Weiterführende Informationen zu Chancengleichheit an der FAU finden Sie hier.