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Behinderung und Beeinträchtigung

Die Definition von Behinderung laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.”

In der Definition der UN Behindertenrechtskonvention wird deutlich, dass auch die infrastrukturellen oder gesellschaftlichen Barrieren die Teilhabe erschweren: „[…] langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die das Individuum in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Definition von Behinderung der UN Behindertenrechtskonvention Artikel 1). Neben dem Begriff Behinderung bezeichnet Beeinträchtigung weitere Formen der Einschränkung, wie zum Beispiel chronische Erkrankungen, die sich ebenfalls negativ auf den Zugang zu Bildung oder den Studien- oder Arbeitsalltag auswirken können. Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet die FAU Beratungs- und Unterstützungsangebote.