Fakultätsfrauenpreis der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Über den Fakultätsfrauenpreis der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Helga-Kersten-Preis – Fakultätsfrauenpreis der Naturwissenschaftlichen Fakultät
Bewerbungstermine sind jeweils 15. März und 15. September
Der Frauenanteil in der Wissenschaft ist in naturwissenschaftlichen Fachbereichen trotz hohen Potentials immer noch unbefriedigend gering. Die Naturwissenschaftliche Fakultät der FAU leistet deshalb einen aktiven Beitrag, den Frauenanteil im akademischen Bereich signifikant zu erhöhen und die Qualifikationspotentiale von Frauen zu stärken. Der Fakultätsfrauenpreis bedeutet nicht nur eine Anerkennung erbrachter Leistung, sondern hat darüber hinaus zum Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen in ihrem weiteren Karriereverlauf zu fördern.
Welchen Fakultätsfrauenpreis vergibt die Naturwissenschaftliche Fakultät?
Die Naturwissenschaftliche Fakultät prämiert in jedem Jahr bis zu zwei herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen für besonders förderwürdige Habilitations- oder Postdoc-Vorhaben, indem sie Sach- oder wahlweise Personalmittel zur Finanzierung des Aufbaus oder der Erweiterung einer Arbeitsgruppe vergibt. Der Preis ist mit 15.000 € dotiert. Eine Förderung findet bevorzugt in den Lehreinheiten bzw. Qualifikationsstufen statt, in denen Frauen zahlenmäßig unterrepräsentiert sind.
Wer kann sich bewerben und was beinhaltet der Fakultätsfrauenpreis?
Zur Zielgruppe gehören besonders leistungsstarke Nachwuchswissenschaftlerinnen aller Departments mit hervorragenden Karriereperspektiven, wie z.B. Habilitandinnen oder herausragende Postdoktorandinnen. Diese können sich entweder initiativ bewerben oder nominiert werden. Berechtigt zur Nominierung sind alle Fakultätsmitglieder.
- Das Preisgeld kann wahlweise als Personalmittel zum Aufbau bzw. zur Ausweitung der eigenen Arbeitsgruppe erhalten oder als Sachmittel für die Durchführung eines Forschungsprojektes verwendet werden.
Die Preisträgerinnen legen nach Abschluss der Förderperiode den Frauenbeauftragten der Naturwissenschaftlichen Fakultät verpflichtend einen Erfahrungs- bzw. Ergebnisbericht vor.
Bewerbung für den Fakultätsfrauenpreis
Der Förderantrag ist zu richten an Ihre/-n jeweilige/-n Department-Frauenbeauftragte/-n sowie an die Frauenbeauftragte der Fakultät. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Publikationsliste
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse beziehungsweise akademischer Grade
- Eine dreiseitige Beschreibung des geplanten wissenschaftlichen Projekts (Thema, Konzept, Untersuchungsmethodik, Stand der eigenen Arbeiten, Arbeitsprogramm mit Zeitplan et cetera)
- Stellungnahme zum geplanten Gesamtkarriereplan
- Bei Nominierung: kurzes Statement der/des Vorschlagende/n
Auswahlkriterien zur Vergabe des Preises
- Überdurchschnittliche Leistungen der Antragstellerin
- Wissenschaftliche Selbstständigkeit der Antragstellerin
- Überzeugende Projektskizze des Vorhabens
- Erfolgsaussichten der geplanten wissenschaftlichen Karriere
Auswahlgremium
Die Kommission zur Vergabe des Preises ist paritätisch besetzt mit jeweils einer/einem Frauenbeauftragten pro Department, mit der Frauenbeauftragten der Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Projektkoordinatorin der Zielvereinbarungen.
Bewerbungstermine: Jeweils 15. März und 15. September
Ansprechpersonen
- Büro für Gender und Diversity: Dr. Magda Luthay
- Fakultätsfrauenbeauftragte Prof. Dr. Friedlinde Götz-Neunhoeffer
Bisherige Preisträgerinnen
Weitere Informationen finden Sie auch unter
DE: https://www.frauenbeauftragte.nat.fau.de/foerdermoeglichkeiten/
ENG: https://www.frauenbeauftragte.nat.fau.de/funding-opportunities/