Visiting Scholarships Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Im Rahmen der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft stehen der Fakultät Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung, mit denen wir Maßnahmen, welche sie in ihrer Karriere unterstützen, finanzieren können.
Forschungsaufenthalte an ausländischen Wissenschaftsstandorten sind wesentlicher Bestandteil einer wissenschaftlichen Karriere. Daher fördern wir besonders begabte Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben und einen Forschungsaufenthalt im Ausland planen.
Umfang:
Die Förderung kann pro Person pro Monat max. 2.200€ und insgesamt max. 6.600€ betragen, Kinderbetreuungszuschläge können zusätzlich ausgezahlt werden.
Verwendung:
Die Mittel können für die Deckung der Kosten von max. 3 Monaten Forschungssaufenthalt im Ausland verwendet werden. Die Teilnehmerinnen legen im Anschluss den Frauenbeauftragten der Fakultät verpflichtend einen Erfahrungsbericht vor.
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie W1-Professorinnen ohne Tenure Track
Bewerbung:
Die Antragstellung erfolgt bei der Fakultätsfrauenbeauftragten und enthält:
- Einen Lebenslauf inkl. Publikationsliste
- Eine Stellungnahme durch die Lehrstuhlinhaberin bzw. den Lehrstuhlinhaber (bei Juniorprofessorinnen durch eine Professorin bzw. einen Professor der Fakultät, die bzw. der dem jeweiligen Fach nahesteht)
- Eine kurze Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Vorarbeiten erläutert sowie ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 3 Seiten inkl. Arbeitsplan)
- Einordnung des Projektes in die Karriereplanung
- Geburtsurkunden der Kinder
Bewerbungsfrist:
Dauerhaft möglich bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel.
Dokumente:
Kontakt:
Prof. Dr. Martina Steul-Fischer (Fakultätsbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst)