Tagungsförderung
Zuschüsse für die Teilnahme an Tagungen
Für besonders begabte Doktorandinnen, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen besteht die Möglichkeit einer finanziellen Bezuschussung ihrer aktiven Teilnahme an Tagungen oder Workshops im In- und Ausland.
Es ist das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu unterstützen.
Zielgruppe:
Doktorandinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen
Wichtig:
Aktive Teilnahme in Form eines eigenen Vortrags oder Posters zu den bisher erzielten Forschungsergebnissen.
Bitte beachten Sie:
- Im Department Geografie und Geowissenschaften werden zu den festgelegten Förderbedingungen auch Forschungsaufenthalte im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten bezuschusst.
- Studentinnen werden im Rahmen der Zielvereinbarungen nicht gefördert.
Bewerbungen für die Förderung Ihrer Teilnahme an wissenschaftlichen Tagungen richten Sie bitte frühzeitig an die Department-Frauenbeauftragte. Sie wird Ihre Bewerbung auf fachliche Relevanz der Tagung und Förderwürdigkeit prüfen. Informationen zum weiteren Vorgehen und Ihre Ansprechperson entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt zur Tagungsförderung an Ihrer Fakultät.
Bitte beachten Sie: Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen Ihrer Ansprechperson für Tagungsförderung mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt vorliegen.
Von Doktorandinnen, Postdoktorandinnen, Habilitandinnen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen werden benötigt:
- Anschreiben mit Begründung
- Dienstreiseantrag
a) Dienstreiseantrag für FAU-Beschäftigte (PDF)
b) Auftrag zur Durchführung einer Dienstreise (PDF)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter folgendem Link https://www.verwaltung.zuv.fau.de/personalhandbuch/dienst-und-fortbildungsreisen/formulare-dienst-und-fortbildungsreisen/ - Lebenslauf
- Gegebenenfalls Publikationsliste
- Kostenaufstellung
- Beschreibung der Tagung (Prospekt, Website oder ähnliches)
- Gegebenenfalls ein Empfehlungsschreiben der Lehrstuhlinhaberin/des Lehrstuhlinhabers
- Angabe, ob über Lehrstuhl oder Projekt keine bzw. begrenzte Reisemittel zur Verfügung stehen
- Gutachten des Antrags ausgestellt durch die Department-Frauenbeauftragten
Die Höhe des Reisekostenzuschusses wurde fakultätsspezifisch festgelegt und richtet sich nach Reiseziel (Inland, Ausland) und nach Status der Antragstellerin (Doktorandin, Postdoktorandin etc.). Genaueres finden Sie im Merkblatt:
- Merkblatt der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie (PDF)
- Merkblatt der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (PDF)
- Travel Scholarship Application Guide Faculty of Business, Economics, and Law (PDF)
- Merkblatt der Naturwissenschaftlichen Fakultät (PDF)
- Faculty of Sciences Guidelines Conference Funding (PDF)
- Merkblatt der Technischen Fakultät (PDF)
- Travel Scholarship Application Guide (PDF)
Die Abwicklung der Reisekostenabrechnung erfolgt über das Sekretariat des BGD: Carola Preiss, Bismarckstraße 6, 91054 Erlangen
Wenn Reisen jeweils anteilig aus Lehrstuhl- und aus Zielvereinbarungsgeldern finanziert werden sollen, dann muss die Gesamtabrechnung der Reise zuerst aus Lehrstuhlgeldern vorfinanziert werden. Nach Auszahlung der Reisekosten von der ZUV über die Reisekostenstelle, stellt der Lehrstuhl eine Rechnung mit BKZ (Buchungskennzeichen) über den aus den Zielvereinbarungen bewilligten Betrag an das Büro für Gender und Diversity.
Als Anlage muss eine Kopie der „Auszahlungsanordnung der Reisekosten“, eine Kopie des Bewilligungsschreibens sowie der Erfahrungsbericht beigefügt werden.
Erfolgt eine Reisekostenabrechnung nur über das Büro für Gender und Diversity, füllen Sie bitte folgendes Formular aus unter Angabe der Kostenstelle Ihres Lehrstuhls:
- Reisekostenabrechnung Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
- Reisekostenabrechnung Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Reisekostenabrechnung Naturwissenschaftliche Fakultät
- Reisekostenabrechnung Technische Fakultät
Benötigte Unterlagen:
- das Original des genehmigten Dienstreiseantrages (sofern nicht bereits im Original vorliegend),
- sämtliche Originalbelege,
- Bei Flugreisen: auch die Bordkarten! (Ohne Bordkarten erfolgt keine Abrechnung!);
- nur Originalrechnungen (Hotel, et cetera);
- nur Originalbelege (Tagungsgebühr, et cetera);
- Kreditkartenabrechnungen: Diese werden nur zusammen mit einem Original, aus welchem die Höhe der Tagungsgebühr eindeutig hervorgeht anerkannt: zum Beispiel Programm oder ähnliches. Die Kreditkartenabrechnung allein ist nicht ausreichend.
- einen Erfahrungsbericht (circa 1 Din A4 Seite), in dem Sie Ergebnisse und Nutzen der Tagung für Ihre wissenschaftliche Laufbahn beschreiben.
Wichtig: Bitte achten Sie auf Vollständigkeit: Unterschrift; Name, Adresse, Bankverbindung, Kostenstelle Ihres Lehrstuhls, etc. Nur vollständig ausgefüllte Unterlagen können weiterbearbeitet werden.
Bitte senden Sie die oben aufgeführten Unterlagen an das Büro für Gender und Diversity, Bismarckstraße 6, 91054 Erlangen.