Stipendienprogramm zur „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL)
Förderungsmöglichkeiten der Promotion, Postdoc-Phase und Habilitation
Seit dem Jahr 2008 stellt der Freistaat Bayern allen bayerischen Universitäten Mittel zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre (FFL) bereit. Aus den Fördermitteln werden auf Antrag sowohl Stipendien finanziert als auch anteilig Projekte im Bereich der Genderforschung gefördert.
Die Stipendien werden an Wissenschaftlerinnen mit überdurchschnittlichen Leistungen vergeben, die an einer der fünf Fakultäten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
- ihre Promotion abschließen,
- sich in der Postdoc- oder Habilitationsphase befinden bzw.
- ihre Habilitationsschrift bereits eingereicht, das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen haben.
Es werden nur Frauen gefördert, die eine akademische Laufbahn mit dem Ziel einer Professur in Deutschland anstreben.
Eine Anbindung an die FAU durch eine Betreuerin/einen Betreuter oder eine Mentorin/einen Mentor muss eindeutig sein. Die Laufzeit der Stipendien beträgt maximal 12 Monate, im Fall der Stipendien für exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs 6 Monate. Das Stipendium muss zwischen dem 01.06. und dem 01.09., in der Regel zum Monatsanfang, angetreten werden. Das Stipendium darf kein Ersatz für ein bestehendes Arbeitsverhältnis sein.
Wir bieten in 2024/2025 zwei Infoveranstaltungen via Zoom für die FFL Stipendien an:
- 11.12.2024 14 Uhr – 15:30 Uhr
- 22.01.2025 10 Uhr – 11:30 Uhr
Zoom Meeting Daten:
https://fau.zoom-x.de/j/65038002395?pwd=q5nl5n8HLx3ytmanDWQRiqnxKtOmkK.1
Meeting-ID: 650 3800 2395
Kenncode: 816516
Sollte es darüber hinaus spezifischen Beratungsbedarf geben, so kann nach wie vor ein Beratungstermin mit Dr. Magda Luthay (gender-und-diversity@fau.de) vereinbart werden.
Bitte lesen Sie vorab aufmerksam die Richtlinien für die Vergabe der Fördermittel sowie das Bewerbungs- und Vergabeverfahren im Rahmen der FFL-Ausschreibungsrunde 2025.
Richtlinie in deutscher Sprache
Hier finden Sie weitere Formulare und Unterlagen für die Bewerbung:
- Antragsformular „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (FFL) (Word-Datei)
- Application form „Realization Equal Opportunities for Women in Research and Teaching“ (FFL) (Word-Datei)
- Checkliste für Gutachten (PDF)
- Check list (English version) (PDF)
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind auf Deutsch oder Englisch über die FAUBox digital unter https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=28okEQmnxQwMb1JBpcUYY bis zum 28. Februar 2025 einzureichen.
Die Gutachten sind mit Originalunterschrift per Post (FAU, Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtenden (christa.schmidt@fau.de) einzureichen.
Übergreifende Informationen zu den Förderlinien aus dem Programm „Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ finden Sie auch hier:
Wer wird gefördert?
Promotionsstipendien können nur für die Abschlussphase einer Promotion bei überdurchschnittlichen Leistungen vergeben werden. Voraussetzung dafür ist eine nachweisbare Vorarbeit von mindestens einem Jahr. Es können nur wissenschaftliche Promotionen gefördert werden, die an der FAU als Grundlage für die Weiterqualifizierung auf eine Professur dienen. Bewerben können sich nur Doktorandinnen, die auch in der Promovierenden-Datenbank docDaten der FAU registriert und zur Promotion an der FAU zugelassen sind.
Stipendienhöhe: 1.200 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 12 Monate
Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.
Die Stipendiendauer beginnt zwischen dem 01.06. und dem 01.09.2025. Eine Verlängerung bzw. Neubewerbung ist nicht möglich. Ein einmaliges Aussetzen des Stipendiums für maximal 6 Monate ist bei gegebenem Notfall auf Antrag möglich.
Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:a) Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
b) Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse auf Englisch oder Deutsch (ggf. in einer zertifizierten Übersetzung),
c) eine ausführliche Projektbeschreibung, die die bereits geleisteten Arbeiten für die Dissertation erläutert und ein genaues inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für den beantragten Förderzeitraum (ca. 5 Seiten plus Arbeitsplan) beinhaltet,
d) Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
e) Nachweis über derzeitige Tätigkeit(en); ggf. Begründung, weswegen das Stipendium einem bestehenden Arbeitsverhältnis vorgezogen wird,
f) ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.
g) Extra: Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder –lehrern sollen mit Originalunterschrift per Post (Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtenden (christa.schmidt@fau.de) eingereicht werden (vgl. Checkliste)
Diese Reihenfolge ist in der Sortierung der Unterlagen einzuhalten.
Die Dokumente sind auf Deutsch oder Englisch über https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=28okEQmnxQwMb1JBpcUYY bis spätestens 28. Februar 2025 einzureichen.
Wer wird gefördert?
Durch diese Förderung soll es promovierten Frauen ermöglicht werden, ein zu einer Universitätslaufbahn (Juniorprofessur oder Habilitation) befähigendes Projekt an der FAU zu beginnen, weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen sollen die Promotion in der Regel mindestens mit der Note „sehr gut“ (magna cum laude) abgeschlossen haben. Außerdem darf die Dauer der Promotion in der Regel 4 Jahre nicht überschritten haben. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Bewerbung auch dann möglich, wenn die Promotionsurkunde noch nicht vorliegt. Voraussetzung ist, dass aus der Gutachtenlage klar der unmittelbar bevorstehende Abschluss der Promotion mit sehr gutem Erfolg (mind. magna cum laude) hervorgeht. Die Urkunde muss zum Stipendienbeginn vorliegen. Dementsprechend muss bei der Bewerbung das Promotionsverfahren bereits eröffnet worden sein. Die Laufzeit des Stipendiums beginnt in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Urkunde vorgelegt wird.
Stipendienhöhe: 2.400 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 12 Monate
Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.
Die Stipendiendauer beginnt zwischen dem 01.06. und dem 01.09.2025. Eine Verlängerung ist nicht möglich, eine Neubewerbung als Postdoktorandin ist ebenfalls nicht möglich. Ein einmaliges Aussetzen des Stipendiums für maximal 6 Monate ist bei gegebenem Notfall auf Antrag möglich.
Es muss eine bereits bestehende institutionelle Anbindung der Stipendiatin an die FAU gewährleistet sein. Eine bezahlte Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist bis zu 5 SWS möglich und erwünscht.
Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:
a) Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
b) Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse auf Englisch oder Deutsch (ggf. in einer zertifizierten Übersetzung),
c) Stellungnahme durch die betreuende Person zur engen institutionellen Anbindung der Stipendiatin an das Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist,
d) eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Arbeitsprogramm, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten),
e) Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
f) Nachweis über derzeitige Tätigkeit(en); ggf. Begründung, weswegen das Stipendium einem bestehenden Arbeitsverhältnis vorgezogen wird,
g) ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.
h) Extra: Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder –lehrern, mindestens eines davon extern, sollen mit Originalunterschrift per Post (Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtenden (christa.schmidt@fau.de) eingereicht werden (vgl. Checkliste).
Diese Reihenfolge ist in der Sortierung der Unterlagen einzuhalten.
Die Dokumente sind auf Englisch oder Deutsch über
https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=28okEQmnxQwMb1JBpcUYY
bis spätestens 28. Februar 2025 einzureichen.
Wer wird gefördert?
Durch Stipendien für Habilitandinnen soll es Nachwuchswissenschaftlerinnen ermöglicht werden, ein Habilitationsprojekt an der FAU weiterzuführen und/oder abzuschließen. Bewerberinnen müssen die Annahme als Habilitandin durch die Fakultät nachweisen. Gefördert werden Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Habilitation nach neuem Recht gem. Art. 65 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung vom 23. Mai 2006 anstreben.
Stipendienhöhe: 2.800 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 12 Monate
Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.
Die Stipendiendauer beträgt 1 Jahr, beginnend zwischen dem 01.06. und dem 01.09.2025. Ein einmaliges Aussetzen des Stipendiums für maximal 6 Monate ist bei gegebenem Notfall auf Antrag möglich. Es muss eine bereits bestehende institutionelle Anbindung der Stipendiatin an die FAU gewährleistet sein. Eine bezahlte Mitwirkung der Stipendiatin in der Lehre für die Dauer der Förderung ist bis zu 5 SWS möglich und erwünscht. Die in der jeweiligen Habilitationsordnung festgelegte Lehrverpflichtung ist auch für die Stipendiatin bindend.
Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:a) einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
b) Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse auf Englisch oder Deutsch (ggf. in einer zertifizierten Übersetzung),
c) Nachweis des Habilitationsstatus durch die Fakultät,
d) Stellungnahme durch das Department / Institut, dem das Projekt zuzuordnen ist, zur bestehenden institutionellen Anbindung der Stipendiatin,
e) eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Arbeitsprogramm, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten),
f) Einordnung des Projekts in die Karriereplanung,
g) Nachweis über derzeitige Tätigkeiten; ggf. Begründung, weswegen das Stipendium einem bestehenden Arbeitsverhältnis vorgezogen wird,
h) ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.
i) Extra: Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder –lehrern – eines davon extern, eines von einem Mitglied des Fachmentorats – sollen mit Originalunterschrift per Post (Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtens (christa.schmidt@fau.de) eingereicht werden (vgl. Checkliste).
Diese Reihenfolge ist in der Sortierung der Unterlagen einzuhalten. Die Dokumente sind auf Deutsch oder Englisch über
https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=28okEQmnxQwMb1JBpcUYY bis spätestens 28. Februar 2025 einzureichen.
Wird die Habilitationsschrift vor Ablauf des bewilligten Förderzeitraums eingereicht, kann die Förderung für die verbleibenden ganzen Kalendermonate als Stipendium für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs (vgl. IV.) auf Antrag fortgeführt werden. Die Förderung durch ein Stipendium für den exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs nach Einreichen der Habilitationsschrift beträgt maximal 6 Monate.
Dazu ist ein Antrag im Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs einzureichen, der folgende Unterlagen umfasst:
a) eine Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit für die verbleibende Förderzeit,
b) Stellungnahme einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors,
c) Bestätigung der Fakultät, dass die Habilitationsschrift eingereicht ist und das Habilitationsverfahren eingeleitet wird.
Über den Antrag entscheidet der/die Vizepräsident/in People in Abstimmung mit der Frauenbeauftragten der Universität.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen, die ihre Habilitationsschrift an der FAU bereits eingereicht, das Habilitationsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen haben. Die Förderung soll es Nachwuchswissenschaftlerinnen ermöglichen, ihre wissenschaftliche Tätigkeit in der Phase zwischen Abgabe der Arbeit und Abschluss des Habilitationsverfahrens, längstens aber bis zur Berufung auf eine Professur weiterzuführen.
Stipendienhöhe: 3.200 Euro pro Monat
Förderungsdauer: 6 Monate
Auf Antrag kann ein Kinderbetreuungszuschlag gezahlt werden. Zusätzliche Sach- und Reisekosten (inkl. Druckkosten) stehen nicht zur Verfügung.
Die Stipendiendauer beträgt maximal 6 Monate, beginnend zwischen dem 01.06. und dem 01.09.2025. Eine Verlängerung oder Neubewerbung ist nicht möglich.
Bewerberinnen müssen bei Antragstellung neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen vorlegen:
a) Einen (tabellarischen) Lebenslauf mit Publikationsliste (s. Antragsformular),
b) Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse auf Englisch oder Deutsch (ggf. in einer zertifizierten Übersetzung),
c) Bestätigung der Fakultät, dass die Habilitationsschrift eingereicht ist und das Habilitationsverfahren eingeleitet wird,
d) eine den wissenschaftlichen Gepflogenheiten entsprechende Beschreibung der geplanten wissenschaftlichen Arbeit (Thema, Aufgabenstellung und Ziel, Arbeitsprogramm, Untersuchungsmethoden, Vorarbeiten),
e) Nachweis über derzeitige Tätigkeiten,
f) ggf. Geburtsurkunden der Kinder in Kopie.
g) Extra: Gutachten von zwei Hochschullehrerinnen oder –lehrern, mindestens eines davon extern, sollen mit Originalunterschrift per Post (Graduiertenzentrum und wissenschaftlicher Nachwuchs, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen) oder in digitaler Form mit digitaler Unterschrift und versendet von der institutionellen Emailadresse der bzw. des Gutachtenden (christa.schmidt@fau.de) eingereicht werden (vgl. Checkliste).
Diese Reihenfolge ist in der Sortierung der Unterlagen einzuhalten. Die Dokumente sind auf Deutsch oder Englisch über https://faubox.rrze.uni-erlangen.de/preparefilelink?folderID=28okEQmnxQwMb1JBpcUYY bis spätestens 28. Februar 2025 einzureichen.
Wer wird gefördert?
In jeder Runde werden 2-3 Wiedereinstiegsstipendien gewährt. Diese sind Frauen vorbehalten, welche aufgrund von Geburt / Erziehung / Pflege ihr schon laufendes wissenschaftliches Projekt unterbrochen haben und nun einen wissenschaftlichen Wiedereinstieg an der FAU anstreben. Werden diese nicht beantragt, können die frei gewordenen Gelder in die anderen Stipendien fließen.
Es gelten die Bewerbungskriterien der Stipendienart der jeweiligen Qualifikationsstufe, zuzüglich des Nachweises über Grund und Länge der Unterbrechung sowie der weiteren beruflich angestrebten Karriere.
Wer wird gefördert?
Bis zu 10.000 Euro stehen zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Genderforschung zur Verfügung. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zugehörigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers zur FAU. Bezuschusst werden können Veranstaltungsformate wie Tagungen, Symposien, summer schools etc. zu Genderforschungsthemen, die an der FAU ausgerichtet werden. Lehrveranstaltungen können nicht finanziert werden. Die Gelder müssen im jeweiligen Kalenderjahr verausgabt werden.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Anträge sind bis 15. April 2025 im Büro für Gender und Diversity auf dem Postweg und per E-Mail (gender-und-diversity@fau.de) einzureichen. Der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Projektskizze (max. 5 DIN A4 Seiten)
- ausführliche Kostenaufstellung mit ggf. Kostenvoranschlägen (Reisekostenberechnungen orientiert an den Pauschalen der DFG und des DAAD)
In der Ankündigung (Plakat, Flyer o.ä.) ist folgender Satz hinzuzufügen:
„Gefördert aus Landesmitteln des Freistaats Bayern zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre.“ (English: “Funded by state funds of the Free State of Bavaria to support ‘Realization of Equal Opportunities for Women in Research and Teaching’”).
Ansprechpersonen
- Dr. Magda Luthay
- Leiterin des Büros für Gender und Diversity der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Tel.: 09131 85-20947
- Dr. Christian Schmitt-Engel
Leiter des Referats S-NACHWUCHS – Unterstützung wissenschaftlicher Nachwuchs der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, Tel.: 09131 85-20722