Individuelle Karriereförderung Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Im Rahmen der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft stehen der Fakultät Mittel zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung, mit denen wir Maßnahmen, welche sie in ihrer Karriere unterstützen, finanzieren können.
Die Phase nach der Promotion gestaltet sich für jede Wissenschaftlerin individuell. Um hier gezielt und bedarfsgerecht zu fördern, können sich Wissenschaftlerinnen für eine individuelle Karriereförderung bewerben.
Umfang:
Die Förderung kann pro Person pro Jahr max. 2.000 € und während der gesamten Laufzeit der Zielvereinbarungen bis Ende 2027 max. 5.000 € betragen.
Verwendung:
Die Mittel können nach individuellem Bedarf verwendet werden, etwa für die Finanzierung von Studentischen/ Wissenschaftlichen Hilfskräften, eine Zwischenfinanzierung, Sachmittel, die Durchführung von empirischen Studien, die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oder den Besuch von Tagungen und Kongressen.
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an, Postdoktorandinnen und Habilitandinnen sowie W1-Professorinnen ohne Tenure Track
Bewerbung:
Die Antragstellung erfolgt bei der Fakultätsfrauenbeauftragten und enthält:
- Eine Skizzierung des Forschungsprojektes inkl. eines groben Zeitplans
- Angaben darüber, wofür die Mittel verwendet werden sollen
- Einen Lebenslauf ggf. inkl. Publikationsliste
Bewerbungsfrist:
Dauerhaft möglich bis zur Ausschöpfung der finanziellen Mittel.
Vergaberichtlinie zur individuellen Karriereförderung
Kontakt:
Prof. Dr. Martina Steul-Fischer (Fakultätsbeauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst)