Diversity Day 26. Mai 2020: „Inklusion an der FAU: Eine Lern- und Arbeitsumgebung für Alle – ferne Utopie oder auf gutem Weg?“

Diversity Day 26. Mai 2020: „Inklusion an der FAU: Eine Lern- und Arbeitsumgebung für Alle – ferne Utopie oder auf gutem Weg?“

Das Bild zeigt das Logo des Deutschen Diversity Tags 2020: neun bunte Kreise, daneben der Schriftzug Deutscher Diversity Tag 2020 sowie Charta der VielfaltSeit 2013 nimmt das BGD mit unterschiedlichen Maßnahmen am bundesweiten Diversity Tag der Charta der Vielfalt teil. Zu Beginn lag der Fokus des Diversity Day an der FAU auf Forschung und wurde in den darauffolgenden Jahren um neue Schwerpunkte erweitert.

Der diesjährige Fokus: Eine Lern- und Arbeitsumgebung für Alle – ist das ferne Utopie oder befindet sich die FAU auf einem guten inklusiven Weg? Hierzu haben wir anlässlich des Diversity Days 2020 verschiedenen Akteur*innen der FAU jeweils fünf Fragen gestellt und sie um ihre Einschätzung gebeten. In den Interviews können Sie mehr über die verschiedenen Einschätzungen zu Potenzialen der FAU, aber auch aktuellen sowie strukturellen Herausforderungen hinsichtlich Inklusion lesen sowie Einblicke in verschiedene Angebote zum Thema bekommen. Da Inklusion bei uns stets als Teil des Diversity Managements gedacht wird, kommt auch die Vielfaltsperspektive nicht zu kurz. Wir danken unseren Interviewpartner*innen herzlich für die vielfältigen Antworten und Einblicke und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

„Inklusion an der FAU: Eine Lern- und Arbeitsumgebung für Alle – ferne Utopie oder auf gutem Weg?“ 5 Fragen an… Interviews zu Inklusion an der FAU

Prof. Dr. Paulsen, Vizepräsident People der FAU

Vizepräsident Prof. Dr. Paulsen (Bild: FAU/ Einberger)
1. Die FAU gilt als eine der innovativsten Universitäten, ihr Motto ist „Wissen in Bewegung“. Inwiefern trägt der Inklusionsgedanke dazu bei?

Neben „Innovation“ und „Leidenschaft“ bildet „Vielfalt“ einen der drei Werte der Gesamtstrategie unserer FAU. Denn gerade an einer innovativen, international ausgerichteten Volluniversität wie der FAU kommen viele ganz unterschiedliche Menschen zusammen. Diese Vielfältigkeit wertschätzen und fördern wir – und betrachten sie als Chance und riesiges Potential für die FAU. Eine Universität profitiert von der Diversität ihrer Studierenden, ihrer Wissenschaftler*innen und ihrer Mitarbeitenden. Und zwar nicht nur in Bezug auf die Impulse, die sich aus dem Austausch zwischen den Disziplinen ergeben, sondern auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Sicht- und Herangehensweisen von Persönlichkeiten, die durch ihre individuelle Herkunft und Lebensumstände geprägt sind. In einem vielfältigen Umfeld wird Wissen in Bewegung gehalten. Inklusion trägt somit ganz entscheidend dazu bei, Innovationen mit Leidenschaft voranzutreiben und junge Menschen auf höchstem Niveau aus- und weiterzubilden.

2. Warum ist die gleichberechtigte Teilhabe aller, also ein nachhaltiges Diversity Management, in einer wissenszentrierten Institution wichtig?

Die Schaffung einer diversitätsfreundlichen Hochschulkultur ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit.  − sie fördert auch Qualität und Talente. Nur durch gleichberechtigte Teilhabe können Innovationspotenziale vollumfänglich genutzt werden. Ein nachhaltiges Diversity Management bereichert ungemein Wissenschaft, Lehre, Forschung und das Campusleben der FAU und verhindert, dass uns exzellente Köpfe verloren gehen.

3. Welchen Stellenwert hat Inklusion an der FAU für die Universitätsleitung? Ist es „Chef*innensache“?

Inklusion kann nur in Verbindung mit Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung wirkungsvoll realisiert werden. Beides hat für uns an der FAU höchste Priorität und ist im Leitbild unserer Universität im Handlungsfeld „People“ verankert – und damit Chef*innensache im Geschäftsbereich des/der jeweiligen Vizepräsident*in, damit momentan bei mir. 2012 hat die FAU den Aufgabenbereich Diversity Management eingeführt und in diesem Zuge die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet. Dadurch haben wir unser Selbstverständnis und Engagement zur Förderung der Vielfalt und Schaffung einer inklusiven Lern- und Arbeitsumgebung an unserer Universität nicht nur bekräftigt, sondern auch Stellen geschaffen, die das Thema hauptamtlich oder über zum Thema eingeworbene Drittmittel vorantreiben.

4. Sie sind auch Mediziner. Inwiefern beeinflusst das Ihren Blick auf den Bereich „Inklusion“?

Oft können Krankheiten nur unter Berücksichtigung der individuellen physischen und psychischen Konstitution, Lebensumstände und Potenziale eines Menschen erfolgreich verhütet, diagnostiziert und therapiert werden. Damit wird deutlich: Wirkungsvolle Ergebnisse lassen sich nur unter Einbeziehung vieler unterschiedlicher Faktoren und einer Umfeldanalyse erzielen – das gilt für die Medizin, aber auch für eine Universität und die Gesellschaft im Allgemeinen. Inklusion ist für mich auch Teilhabe am Leben, ob am Arbeitsleben oder von Freizeitgestaltung. Dabei müssen wir auf der einen Seite Zurückhaltung überwinden und auf der anderen Seite die Kommunikation zwischen den Betroffenen, vermittelnden Organisationen, potentiellen Ausbildungsbetrieben und Unternehmen, Vereinen und vielen anderen Akteur*innen herbeiführen und erleichtern. Es bedarf hier nach wie vor größter Anstrengungen für einen Wandel in der Wahrnehmung, damit Teilhabe und Inklusion nicht nur abstrakte Begriffe bleiben.

5. Wo sehen Sie derzeit in Bezug auf Inklusion die größten Herausforderungen, wo die größten Potenziale an der FAU?

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Diversity Audit des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft von 2016-2018 sind wir an der FAU ganz intensiv in den Themenbereich Inklusion eingestiegen – und wurden im vergangenen Jahr als erste Universität in Bayern mit dem Zertifikat „Vielfalt gestalten“ für die erfolgreiche Implementierung eines Diversity Managements zur Förderung der Vielfalt an der FAU ausgezeichnet. Die Kommunikation und Sensibilisierung für dieses Thema, angestoßen durch das Audit, läuft sehr gut. Mit Hilfe der Multiplikatoren aus den verschiedenen Arbeitsgruppen innerhalb des Diversity Audits ist das Bewusstsein hierzu auf allen Ebenen und Qualifikationsstufen der FAU angekommen. Die Weichen für eine inklusive Universität wurden so gestellt und vieles wurde angestoßen – jetzt gilt es, die einzelnen Maßnahmen weiterzuführen und zielführend umzusetzen und dabei auch aufzupassen, dass zarte Knöspchen wie beispielsweise unser Diversity Scouts Programm, für das wir im Diversity Audit sehr gelobt wurden, aufgrund geringer Finanzierung nicht wieder wegbricht.

Darüber hinaus stehen wir zum Beispiel beim Thema Barrierefreiheit durch die spezielle räumliche Situation hier an der FAU – zum Teil alter Gebäudebestand, Standorte in den drei Städten Erlangen, Nürnberg und Fürth – vor echten Herausforderungen. Hier sind wir beispielsweise gerade dabei, ein digitales Format zur Barrierefreiheit zu entwickeln. Auch sind an einer Universität ganz viele unterschiedliche Personengruppen einzubeziehen – von den Studierenden über Wissenschaftler*innen und Lehrende bis hin zur Verwaltung. Und wir müssen den Spagat zwischen der immer noch existierenden fränkischen Regionalität einerseits und der zunehmenden internationalen Ausrichtung und unserem Exzellenzanspruch andererseits an der FAU schaffen. Insgesamt sehe ich uns aber auf einem guten Weg hin zu einer inklusiven Studien- und Arbeitsumwelt hier an unserer FAU – auch dank des großen Engagements aller Akteur*innen in diesem Bereich. Natürlich wünscht man sich immer, dass es schneller geht, dennoch bin ich der festen Überzeugung, dass wir auch im Bereich Inklusion auf einem sehr guten Weg sind und zeitnah mehrere vielversprechende Projekte umsetzen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Weitere Informationen zum Vizepräsidenten finden Sie hier: www.fau.de/fau/leitung-und-gremien/leitung/prof-dr-friedrich-paulsen/

Frau Dr. Leicht und Frau Dr. Tepecik vom Büro für Gender und Diversity der FAU

Dr. Imke Leicht bei der Antidiskriminierungstagung des BGD im Februar 2020
Dr. Imke Leicht, Leiterin des Büros für Gender und Diversity (Bild: BGD/ Harald Sippel)
1. Warum gibt es überhaupt ein Büro für Gender und Diversity?

Das Büro für Gender und Diversity (BGD) nahm seinen Anfang 1990 als Büro der Frauenbeauftragten, kurz nachdem das Amt der Frauenbeauftragten für den wissenschaftlichen Bereich an Bayerischen Hochschulen eingeführt wurde. Das Büro unterstützt die Universitäts- und Fakultätsfrauenbeauftragten bei der Erfüllung ihrer gesetzlich definierten Aufgaben. Dieser besteht darin, auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu achten und die Hochschule bei der proaktiven Umsetzung ihres Gleichstellungsauftrags zu unterstützen.

Im Zuge der thematischen und strategischen Erweiterung der Gleichstellungsarbeit um das Diversity Management wurde das ehemalige Büro der Frauenbeauftragten im Jahr 2012 in Büro für Gender und Diversity umbenannt. Das Gender Mainstreaming mit Fokus auf Frauenförderung und das Diversity Management, die als Arbeitsbereiche am BGD angesiedelt sind, sind zwei wesentliche Säulen zur Förderung von Chancengleichheit an der FAU.

Dr. Ebru Tepecik, Diversity Management der FAU
Dr. Ebru Tepecik, Diversity Management der FAU

In diesem Verständnis entwickelt das BGD auf strategischer und operativer Ebene Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen sowie Förderung von Vielfalt und Antidiskriminierung. Zusammenfassend formuliert, setzt sich das BGD aktiv für die Gleichstellung der Geschlechter, eine Förderung und Wertschätzung von Vielfalt der Studierenden und Beschäftigten und für den Abbau von Diskriminierung ein.

Was sind derzeit die Prioritäten des Büros für Gender und Diversity?

Zentrale Aktivitäten des BGD sind die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von potenzialreichen Nachwuchswissenschaftlerinnen. Eine zentrale Maßnahme sind z.B. die ARIADNE Mentoring-Programme. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist die Erhöhung des Frauenanteils in der Wissenschaft. Auch in der Forschungsförderung wird ein immer stärkeres Augenmerk auf die Gleichstellungsaktivitäten von Forschungsverbünden gelegt; hier steht das BGD unterstützend und beratend zur Seite.

Im letzten Jahr hat das BGD Empfehlungen für einen geschlechtersensiblen Sprachgebrauch für die FAU entwickelt, die auch die geschlechtliche Vielfalt mitberücksichtigen. Diese Empfehlungen ergänzen weitere Aktivitäten zu Gender- und Diversity-Sensibilisierung. Auch der Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung hat sehr hohe Priorität. Aktuell wird eine neue Richtlinie für den Umgang mit Diskriminierung und sexueller Belästigung entwickelt.

Im Diversity Management setzen wir in den nächsten Jahren den Fokus auf die strategischen und hochschulpolitisch relevanten Schwerpunkte:

Das Bild zeigt ein Formular mit drei Geschlechteroptionen: M, F und X. Eine Hand mit einem roten Stift setzt ein Kreuz bei X.
Auch der Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt steht auf der Agenda des Büros für Gender und Diversity. (Bild: Colourbox)

Antidiskriminierung, Bildungsgerechtigkeit, Inklusion und geschlechtliche Vielfalt. Viele Prozesse sind hier bereits angestoßen, so werden Möglichkeiten von All-Gender-Toiletten eruiert; für konkrete Bedarfsfälle wurden die ersten bereits baulich angepasst und im Januar 2020 ausgewiesen. Weitere Prozesse werden mit unterschiedlichen Maßnahmen und Angeboten mit Leben gefüllt.

Das BGD ist zudem eine Anlaufstelle für Studierende und Wissenschaftler*innen der FAU zu Fragen von Chancengleichheit, aktuell besonders aufgrund der sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie.

 2. „Diversity als Chance“, Vorurteilsfreiheit und gegenseitige Wertschätzung sind zentrale Aspekte der Charta der Vielfalt, die auch die FAU unterzeichnet hat. Warum ist der FAU über das Büro für Gender und Diversity (BGD) nach diesem Bekenntnis die regelmäßige Teilnahme am bundesweiten Diversity Day so wichtig, 2020 mit dem Fokus auf Inklusion?

Seit 2013 hat das BGD mit unterschiedlichen Maßnahmen am bundesweiten Diversity Tag der Charta der Vielfalt teilgenommen. Zu Beginn war der Fokus des Diversity Day an der FAU auf Forschung gelegt und wurde in den darauffolgenden Jahren um weitere Schwerpunkte erweitert. So haben wir z.B. in den Jahren 2017 und 2019 im Sinne einer stärkeren kommunalen Vernetzung und Kommunikation in Kooperation mit dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der Stadt Erlangen und Siemens Healthineers eine Postkartenaktionen zur Sensibilisierung für vorurteilsbewusste Alltagssprache durchgeführt. In diesem Jahr legen wir den Fokus auf Inklusion, da dies ein neuer Schwerpunkt von uns ist. Hierbei geht es darum, Barrieren im universitären Alltag zu identifizieren und diese zu überwinden. Diese Barrieren existieren auch in unseren Köpfen. Das heißt, uns ist eine sensibilisierende Auseinandersetzung mit diesem vielschichtigen Thema von Bedeutung. Gleichzeitig möchten wir den Tag nutzen, um zwei neue größere Inklusions-Projekte an der FAU bekannt zu machen.

3. Welche Veranstaltungen, Projekte und Maßnahmen bietet das BGD hinsichtlich Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an?

Das Büro für Gender und Diversity versteht sich in diesem Bereich als Anlauf- und Kontaktstelle, die die vorhandenen Informationen und Ressourcen bündelt, die beteiligten Akteur*innen vernetzt und Informationen für unterschiedliche Zielgruppen zum Thema bereitstellt. Zusätzlich setzt das BGD seit einigen Jahren in Kooperation mit dem Behindertenbeauftragten und dem Career Service der FAU Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen für Studierenden und Lehrende um.

Wir freuen uns sehr, dass wir zwei größere Projekte zu Inklusion mit unterschiedlicher Ausrichtung an der FAU realisieren können.

Das erste Projekt „Inklusion an der FAU“ (2019-2022) widmet sich vor allem dem Thema Barrierefreiheit und ist im Rahmen des Innovationsbündnis 4.0 zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und der FAU entstanden. So wird die FAU in den kommenden Jahren auf Basis einer systematischen Bestandsaufnahme ein Inklusionskonzept sowie einen Aktionsplan zur Inklusion erarbeiten und Informationen über die barrierefreie Zugänglichkeit von Gebäuden der Universität in einem digitalen Format abrufbar machen. Handlungsleitend wird hierbei ein Konzept aus Verbesserungen der Barrierefreiheit in Kombination mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen und einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit sein.

Das zweite Projekt „Inklusive Bildung Bayern“ ist ein Kooperationsprojekt zwischen der FAU und dem Projektträger Access GmbH und bildet Menschen mit geistiger Behinderung zu Bildungsfachkräften aus, die gemeinsam mit Lehrenden Bildungsveranstaltungen für Studierende an der Universität durchführen. Zielsetzung ist es, (Lehramts-)Studierenden im Rahmen von Lehrveranstaltungen eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit Menschen mit Behinderung zu ermöglichen und die Potenziale und Herausforderungen einer inklusiven Bildung authentisch zu reflektieren. Dabei geht es um einen gemeinsamen Lern- und Erfahrungsprozess, der insbesondere für die Studierenden wichtige Schlüsselkompetenzen im Umgang mit Vielfalt in Bildungs- und Berufskontexten vermittelt.

 4. Worin sieht das BGD derzeit die größten Potenziale hinsichtlich Inklusion an der FAU, wo liegen Herausforderungen?

Potenziale

Das Thema Inklusion ist im Portfolio des zuständigen Vizepräsidenten People im Bereich Diversity angesiedelt, so dass die beiden genannten Projekte von der Leitungsebene der Universität getragen werden. Zusätzlich findet durch die Projekte ein stärkerer Dialog und eine Vernetzung zwischen unterschiedlichen Akteur*innen der FAU statt, was nicht nur zu Synergien und kreativen Impulsen, sondern auch zu einem ganzheitlichen Vorgehen führen wird. Interesse und Engagement auf den verschiedenen Ebenen der FAU, wie z.B. Forschung, Lehre, Verwaltung und im Servicebereich, waren und sind auch aktuell vorhanden. Es geht jetzt darum, diese Potenziale stärker zu bündeln und zu koordinieren.

Das Bild zeigt einen comicartige Zeichnung, in dem sich ein Kreis und ein Dreick abklatschen, darüber steht: "Diversitätskultur leben"
Ziel: Diversitätskultur leben. (Bild: BGD/ Harald Sippel/ Kathrin Rödel)

In diesem Sinne verstehen wir die Universität nicht nur als Lehr- und Lernort, sondern auch als einen Ort der Inklusion, an dem Vielfalt als selbstverständlicher Bestandteil des universitären Lebens sicht- und erlebbar gemacht werden kann.

Ein ganzes Stück dieser Mission haben wir 2019 über die Zertifizierung „Vielfalt gestalten“ des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft erreicht.

Herausforderungen

Nach dem Motto der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), „eine Hochschule für alle“, stellt der Anspruch, möglichst alle FAU-Angehörigen mit diesem Thema zu erreichen und für alle Chancengleichheit herzustellen, schon eine große Herausforderung dar. Gerade auch an einer Volluniversität, die über drei Standorte verteilt ist.

Genauso sieht es mit dem Ziel einer umfassenden Barrierefreiheit auf baulicher Ebene aus. Die FAU hat sehr viele Altbauten, die eine flächendeckende Barrierefreiheit kaum möglich machen. Bei Neubauten und Sanierungen ist es einfacher, dort wird das auch umgesetzt. So werden hinsichtlich der Barrierefreiheit von Gebäuden der Universität im Rahmen des Programms „Bayern Barrierefrei 2023“ umfangreiche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit umgesetzt. (vgl. hierzu auch das Interview mit Frau Paulus)

Aber wie es immer so schön heißt: „Der Weg ist das Ziel“ und wir haben uns an der FAU  aktiv auf den Weg gemacht!

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Prof. Dr. Markus Krajewski, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der FAU

Prof. Dr. Markus Krajewski, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der FAU. (Bild: FAU/Harald Sippel)
1. Welche Rolle spielen die Rechte von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im Völker- sowie Menschenrecht?

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden durch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) von 2006 besonders geschützt. Die Konvention gilt in 181 Staaten der Welt und damit nahezu universell. Für Deutschland ist die Konvention u.a. im Bereich inklusive Bildung von großer praktischer Bedeutung. Seitdem sie in Deutschland in Kraft ist (2009) beobachten wir zunehmende Anstrengungen auf diesem Gebiet. Gleichwohl ist noch viel zu tun, was auch zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen zeigen, bei denen sich die betroffenen Parteien immer wieder auf die BRK berufen.

2. Ihr Lehrstuhl kooperiert mit dem Nürnberger Menschenrechtszentrum (NMRZ). Inwiefern befassen Sie sich dabei mit dem Aspekt der Inklusion?

Unsere Kooperation mit dem NMRZ umfasst zahlreiche Themen des internationalen Menschenrechtsschutzes; Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderungen gehören natürlich dazu. An meinem Lehrstuhl entstand vor einigen Jahren auch eine grundlegende Dissertation zur Umsetzung der BRK in Bayern, Thomas Bernhard (2016): Anforderungen an ein inklusives Bildungssystem nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine Untersuchung der Rechtslage im Freistaat Bayern. Nomos.

3. Zwischen der organisierten Ermordung von Menschen mit Behinderungen und Krankheiten (euphemistischer NS-Sprech: „Euthanasie“) der NS-Ideologie und den derzeitigen Mehrheitsdiskussionen liegen Welten. Dennoch erstarkt der rechte Diskurs. Was braucht es Ihrer Ansicht nach für ein „Nie wieder“?

Zunächst einmal ist das eine Aufgabe für uns alle. Rechten Ideologien, einschließlich ihrer Verharmlosungen oder rechten Verschwörungstheorien („Lügenpresse“) ist im Alltag – auch an der FAU – entschieden entgegen zu treten. Betretenes Schweigen oder achselzuckendes Ignorieren sind nicht hilfreich. Auch in der Lehre müssen wir deutlich machen, dass die Errungenschaften der Menschenrechte keineswegs selbstverständlich sind, sondern immer wieder – und immer wieder neu – erkämpft werden müssen, sowohl im gesellschaftlichen als auch im staatlich-politischen Raum.

Luftaufnahme der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen ("Hupfla"), Postkarte (Stadtarchiv Erlangen XIII.B.2)
Luftaufnahme der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen („Hupfla“), Postkarte (Stadtarchiv Erlangen XIII.B.2)

Weiterhin bedarf es einer aktiven Erinnerungskultur: Orte des NS-Terrors müssen als Gedenkstätten erhalten bleiben, insbesondere da die letzten Zeitzeugen bald nicht mehr leben werden. In Erlangen gibt es ja auch einen solchen Ort, die ehemalige Heil- und Pflegeanstalt („Hupfla“), in der über 1000 Menschen getötet wurden. Es ist sehr wichtig, dass an diesem Ort in würdiger Form an die Opfer erinnert wird.

4. Wie werden die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Ausnahmesituationen, wie beispielsweise derzeit durch Corona/ Covid-19 ausgelöst, rechtlich berücksichtigt?

Das ist ein großes Problem. Durch die Ausgangsbeschränkungen und die Besuchsverbote in Einrichtungen u.a. auch für Menschen mit Behinderungen sind die Bedürfnisse dieser Menschen erheblich beeinträchtigt worden. Zudem mussten die Betreuungseinrichtungen schließen; Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, erhalten kein Kurzarbeitergeld. Die Einrichtungen selbst stehen auch vor großen wirtschaftlichen Problemen. Die rechtliche Bewertung und Aufarbeitung dieser Einschränkungen stehen ja noch ganz am Anfang. Wir müssen uns – auch mit Blick auf eine mögliche zweite Welle – überlegen, welche Einschränkungen und Belastungen gerade auch für Menschen in besonders vulnerablen Lagen zumutbar und verhältnismäßig sind. Die BRK fordert ganz klar, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen. Darauf hat auch das Deutsche Institut für Menschenrechte jüngst hingewiesen.

5. In welcher Hinsicht sehen Sie die FAU für besonders geeignet, Inklusion zu leben?

Als Universität, die sich die Forschung und Lehre im Bereich Menschenrechte besonders auf die Fahnen geschrieben hat, stehen wir natürlich in einer besonderen Pflicht, Inklusion zu leben. Ich habe aber oft das Gefühl, dass wir in vieler Hinsicht noch ganz am Anfang stehen. Das beginnt mit dem physischen Zugang zu Gebäuden. Ich hoffe, dass bei den Renovierungen und Neubauten, die in den nächsten Jahren anstehen, daran gedacht wird. Außerdem müssen wir weiter daran arbeiten, unsere Lehrangebote in vielfältiger Form zur Verfügung zu stellen: Nicht jedeR kann immer und zu allen Zeiten in einen Hörsaal kommen und sich Notizen machen. In der Corona-Krise merken wir gerade, was man mit digitalen Angeboten erreichen kann. Das sollten wir ausbauen; hier treffen sich auch die Anforderungen von Inklusion und Diversität.

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Weitere Informationen zum Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg finden Sie hier: https://www.humanrights-centre.fau.de/

PD Dr. Wolfgang Krebs vom Zentralinstitut für Wissenschaftsreflexion und Schlüsselqualifikationen (ZIWIS) an der FAU für das Projekt BliSeh

1. Sie leiten das Projekt BliSeh zur Unterstützung von blinden und sehbeeinträchtigten Studierenden an der FAU. Wie genau sieht Ihre Arbeit aus?

Es geht darum, blinde und sehbeeinträchtigte Studierende dort zu unterstützen, wo sie es nötig haben. Darum biete ich Hilfen beim eigentlichen Studium an (Durcharbeiten und Aufbereitung von Skripten, Prüfungsvorbereitung), aber auch bei den Schlüsselqualifikationen. Schlüsselqualifikation bedeutet im Sinne der Unterstützung blinder und sehbehinderter Studierender nicht zuletzt die Beherrschung aller Hard- und Software, die diese besondere Gruppe in die Lage versetzt, ihr Studium erfolgreich zu absolvieren. Das kann in einem Fall die Einführung in eine Vergrößerungssoftware sein, in einem anderen die Lehre zu den Screenreadern (Sprachausgaben der Computer).

Insgesamt biete ich mit BliSeh vier Aspekte der Unterstützung an: 1. Technische Hilfen, wie an obigen Beispielen ersichtlich, 2. Nachteilsausgleich, in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten der FAU (auch Beratung der Betroffenen über die Möglichkeiten), 3. die Schlüsselqualifikation als Kern der Angebote, 4. Hilfen beim Einstieg in den Beruf.

2. Können sich alle betroffenen Studierenden direkt an Sie wenden, oder wie entsteht der Kontakt?

Aber selbstverständlich können sich alle Betroffenen sofort an mich wenden. Das Projekt ist über Internet bekannt, auch habe ich auf diversen Kongressen in Vorträgen dafür geworben. Oft aber finden die sehbeeinträchtigten Studierenden zu Beginn ihres Studiums zu Dr. Gündel, dem Behindertenbeauftragten, und werden dann von ihm an mich verwiesen. Der Kontakt ist sehr gut und wechselseitig fruchtbar.

3. Worauf beziehen sich die Anfragen an Sie am häufigsten und haben sich die Anliegen in der Corona-Ausnahmesituation aufgrund von Covid-19 verändert?

Zurzeit beziehen sich die Anfragen auf die Angebote, auf die sehbeeinträchtigte Studierende im Internet stoßen. Ferner musste ich wegen der Corona-Krise manchen Bitten um Verlängerung der Prüfungsvorbereitungen nachkommen, da sich die Termine verzögerten. Insgesamt erwarte ich von der Corona-Pandemie keine grundlegende Änderung in meinen Aufgaben. Übrigens auch nicht in meinem Vorgehen: Es ist bei mir schon lange üblich, den blinden Studierenden eine Online-Lehre zu gewähren. Denn aus naheliegenden Gründen muss man im Stande der Blindheit nicht körperlich anwesend sein, da die optisch fundierte Kommunikation entfällt.

4. Sie sind selbst stark sehbeeinträchtigt. Was sind Ihre drei wichtigsten Ratschläge für Lehrende, die blinde oder sehbeeinträchtigte Studierende betreuen?

Erstens: Sie müssen ein Grundverständnis für den Problemkomplex »Barrierefreiheit und Inklusion« haben. Blinde stoßen nun einmal immer wieder auf spezifische Hindernisse, die andere als solche zunächst nicht erkennen. Die Kenntnis möglicher Barrieren minimiert die Schwierigkeiten, auch unnötige Frustrationen.

Zweitens: Sie sollten sich bewusst machen, dass ihre Lehre mit optischen Signalen arbeitet, die meine Gruppe nicht erreichen (»Sehen Sie einmal hier« – ist ein für Blinde sinnloser Satz). Auch eine Maxime wie: ›Eine Grafik sagt mehr als 1000 Worte‹ sollte in ihrer ganzen Relativität (bis Unsinnigkeit) festgestellt werden. Vielleicht hilft hier ein ganz praktischer Rat: Dozenten sollten einmal einen Selbstversuch unternehmen, sich eine Kapuze über das Gesicht ziehen und dann aufmerksam registrieren, wie viel sie noch von ihrer eigenen Lehre verstehen würden.

Drittens: Ein ausreichendes Maß an psychologischer Einfühlung ist erforderlich, denn zuweilen ist es mit der bloßen Lehre oder mit Schlüsselqualifikationen nicht getan. Dies will nicht besagen, dass blinde und sehbehinderte Studierende als übersensible und schonungsbedürftige Wesen anzusehen wären. Im Gegenteil, die psychologische Einfühlung sollte in der Erkenntnis wurzeln, dass Sehbehinderte und Blinde absolut leistungsfähig sind, sofern nur die Voraussetzungen dies ermöglichen: Hilfen bei den Barrieren, und Einsicht in manche verlängerte Arbeitsprozeduren.

5. In welcher Hinsicht sehen Sie die FAU als besonders geeignet, Inklusion zu leben und worin sehen Sie die größten Herausforderungen?

Dazu referiere ich kurz die Meinung einer blinden Studentin, die ich für lange Jahre betreut habe: Es ging ihr darum, ein normales Studium zu durchlaufen, ohne der ›Blinden-Atmosphäre‹ der Marburger Verhältnisse ausgesetzt zu sein. Gewiss vermag die FAU mit einer traditionsreichen Blindenanstalt wie Marburg, auch mit der dortigen Universität, auf dem Gebiet der Erfahrung, Materialbereitstellung und individuellen Betreuung derzeit nicht zu konkurrieren. Das ist jedoch kein Vorwurf, sondern eine Feststellung, die zu ferneren Verbesserungen anspornen soll. Für geeignet im Sinne des Gedankens der Inklusion halte ich die FAU allein schon darum, weil sie es für richtig hielt, dass das Zentralinstitut für Wissenschaftsreflexion und Schlüsselqualifikationen mit dem Projekt BliSeh ein dauerhaftes Engagement für die von Exklusion bedrohte Gruppe der Sehbeeinträchtigten organisierte. In diesem (gewiss ausbaufähigen) Rahmen bearbeitet das Institut sehr unbürokratisch die materiellen und personellen Notwendigkeiten und schafft so eine vor einem Jahrzehnt noch nicht gegebene Verlässlichkeit, auf die alle Betroffenen vertrauen können.

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Weitere Informationen zum Projekt BliSeh finden Sie hier: www.ziwis.fau.de/lehreundangebote/inklusion-von-blinden-und-sehgeschaedigten-studierenden/

Frau Paulus, Referat G4 – Infrastrukturelles Gebäudemanagement

1. Wofür genau ist das Referat Infrastrukturelles Gebäudemanagement zuständig?

Die Kernkompetenz des Referats G4 liegt im Bereich der Bauangelegenheiten. Hierzu gehören u.a. die Koordination von Bauanträgen sowie kleine und große Baumaßnahmen, Ersteinrichtungen inkl. Großgeräteanträgen sowie Bauunterhalt. Weiterhin ist das Referat G4 zuständig für die Verwaltung des Raum- und Flächenbestands der FAU, Flächenmanagement (inkl. Flächenbedarfsplanung) und Raumcontrolling, Anmietungen, Staatsgrundbesitzverzeichnis und für Haushaltsangelegenheiten im Bereich große und kleine Baumaßnahmen, Bauunterhalt und Ersteinrichtung.

2. Inwiefern befassen Sie sich mit Inklusion/ Barrierefreiheit?

Unsere Zuständigkeit liegt im Bereich von Maßnahmen zur Barrierefreiheit, die baulich umgesetzt werden können. Neubauten z.B. werden vom Staatlichen Bauamt generell barrierefrei im Rahmen eines speziellen Barriere-Audits (für geh-, seh- und hörgeschädigte Menschen) geplant. Das Programm Bayern Barrierefrei 2023 hat zum Ziel, bauliche Barrieren in (bestehenden) öffentlichen Gebäuden zu beseitigen. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium erfolgt im Rahmen des Bauunterhalts. Insofern werden die Maßnahmen von G4 jährlich gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt anhand der Vorgaben und Möglichkeiten priorisiert, die Mittel beim Ministerium beantragt und anschließend dem Staatlichen Bauamt zugewiesen. Außerhalb des Programms Bayern Barrierefrei 2023 können Maßnahmen zur Barrierefreiheit aufgrund fehlender Haushaltsmittel nur sehr schwer umgesetzt werden.

3. Welche Ziele hat das Programm „Bayern Barrierefrei 2023“ und was wurde an der FAU bereits umgesetzt?

Das Programm Bayern Barrierefrei 2023 ist ein Investitionsprogramm des Freistaats Bayern, mit dem Ziel, dass Bayern bis 2023 im öffentlichen Raum und ÖPNV barrierefrei wird. Für die FAU bedeutet dies, dass der öffentliche Zugang zu Gebäuden, Eingangsbereiche, die dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr räumlich zuzuordnen sind, die Erschließung im Gebäude (Flure, Aufzüge) inkl. der Toiletten möglichst barrierefrei gestaltet werden sollen. Ein Orientierungs- oder Leitsystem kann, speziell für sehbehinderte Menschen, die Orientierung im Gebäude verbessern.

Bereits umgesetzt sind u.a. folgende Maßnahmen:

Das Bild zeigt das Bedienfeld eines Aufzugs mit einem Piktogramm für Rollstuhlfahrer*innen..
Bedienfeld eines Aufzugs mit einem Piktogramm für Rollstuhlfahrer*innen. (Bild: colourbox.de)
  • Schloss: Einbau des Aufzugs
  • Verwaltungsgebäude Halbmondstraße: Barrierefreier Zu- und Eingangsbereich inkl. Behindertentoilette und Orientierungshilfen auch für Sehbehinderung (derzeit noch in Ausführung)
  • Juridikum: Barrierefreier Zu-/Eingangsbereich, Motorisierung von Zugangstüren
  • Theologisches Seminargebäude: Barrierefreier Zu- und Eingangsbereich, Treppenlift im UG
  • Hörsaal Organische Chemie Henkestr. 42: Barrierefreier Zugang (Rampe), Schaffung von zwei Behinderten-WC’s
  • Sinologie und Japanologie: barrierefreier Zu- und Eingang, Schaffung Beh.-WC, PKW-Stellplatz
  • Sportzentrum: Beh.-WC, barrierefreier Zugang, Treppenlift
  • Verfahrenstechnik: Beh.-WC, barrierefreier Zu- und Eingang
  • NMI: Barrierefreie innere Erschließung
  • Biologikum: Schaffung Beh.-WC
  • Physikum: Schaffung Beh.-WC im Praktikumsbereich
  • Nachrüstung aller Beh.-WC’s mit Notruf-Aufschaltung an das BRK
4. Denkmalschutz, viele Standorte, über 300 Gebäude. Nach welchen Kriterien priorisieren Sie bei Projekten zur baulichen Barrierefreiheit und mit welchen Stellen kooperieren Sie hauptsächlich?

Vor Beginn des Programms wurde vom Freistaat Bayern über das Staatliche Bauamt eine Bestandserfassung der barrierefreien Zugänglichkeit aller öffentlichen Gebäude gestartet und die Defizite in die Fachdatenbank Hochbau aufgenommen. Sie bildet die Grundlage zur schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit unter Berücksichtigung der o.g. (unterstrichenen) Kriterien.

Eine enge Zusammenarbeit gibt es mit folgenden Stellen:

– Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: hier ist das Sonderprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“ für die Universität aufgelegt und werden die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Mit dem Ministerium werden die Planungen/Priorisierungen abgestimmt, der Mittelabfluss jährlich mitgeteilt und Projekte abgerechnet.

– Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg: hier wird die Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen geprüft, die Kosten ermittelt und die jeweiligen Baumaßnahmen durchgeführt. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt zusammen mit dem Staatlichen Bauamt.

– Schwerbehindertenvertretung der FAU: Vorgaben, Anregungen und Wünsche der Schwerbehindertenvertretung werden in die Planungen aufgenommen und nach Möglichkeit realisiert.

5. Wo sehen Sie derzeit in Bezug auf Inklusion die größten Potenziale, wo die größten Herausforderungen an der FAU?

Die größte Herausforderung liegt in der Größe und in der Struktur der FAU: die vielen (auch kleineren) Einzelgebäude der FAU, Altbauten mit den unterschiedlichsten Nutzungen und Gebäudezuschnitten, die z.B. durch Hochparterre meist keine einfachen Lösungen im Hinblick auf Barrierefreiheit erlauben.

Durch die wachsende Sensibilisierung für die Belange der Barrierefreiheit innerhalb der Gesellschaft und auch innerhalb der FAU bietet das Programm Bayern Barrierefrei die Möglichkeit, durch die Sondermittel Defizite beheben zu können und so zunehmend Verbesserungen in den Gebäuden zu erzielen.

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Weitere Informationen zum Gebäudemanagement der FAU und die Zuständigkeiten der jeweiligen Referate finden Sie hier: www.fau.de/fau/leitung-und-gremien/geschaeftsverteilungsplan-der-verwaltung/abteilung-g-gebaeudemanagement/

Frau Krönert, 1. Stellvertreterin der Schwerbehindertenvertretung der FAU

1. Wofür ist die Schwerbehindertenvertretung zuständig und welchen Stellenwert hat für Sie die Beratung von Betroffenen?

Wir sind eingebunden bei Vorstellungsgesprächen, Berufungen, Problemen am Arbeitsplatz (Einstellungen, Kündigungen, Abmahnungen, Umsetzungen) Konflikte mit dem Vorgesetzten oder Mitarbeitern, BEM-Gespräche, Beschaffung von Hilfsmitteln, Sicherheitsbegehungen von Universitätsgebäuden, Planung und Umsetzung von behindertengerechter Vorschriften bei Neu-bzw. Umbauten von Universitätsgebäuden. Wir arbeiten zusammen mit den Arbeitsämtern als auch dem Inklusionsamt sowie dem Integrationsfachamt.

2. Wie viele Mitarbeiter*innen mit Behinderung hat die FAU und woher beziehen Sie Ihre Zahlen?

Wir haben zur Zeit ca. 280 Mitarbeiter mit Behinderung. Die Zahlen erhalten wir vierteljährlich durch das Personalreferat.

3. Sie arbeiten derzeit in Kooperation mit anderen universitätsinternen Stellen unter anderem daran, dass für Menschen mit Hörbeeinträchtigung WLAN-gestützte assistive Audioverstärkung eingerichtet wird. Welche Vorteile hätte das gegenüber den aktuell in einigen Hörsälen installierten Induktionsschleifen zur Verbesserung der Audio-Rezeption und wo liegen Herausforderungen in der Umsetzung?

Durch die Coronazeiten konnten bisher keine Proben durch die Fachreferate durchgeführt werden.

4. Bei den Kommunalwahlen in Bayern 2020 haben sechs gehörlose Menschen kandidiert (siehe z.B. www.br.de/br-fernsehen/sendungen/sehen-statt-hoeren/kommunalwahl-bayern-2020-128.html). Halten Sie eine größere Sichtbarkeit von Studierenden wie Mitarbeitenden mit Behinderungen dem Ziel der Barrierefreiheit an der FAU für zuträglich (Stichworte Sensibilisierung und Vorbildfunktion)?

Zur Zeit können wir hierzu keine Angaben machen.

5. Welche Bedarfe an Inklusionsmaßnahmen sehen Sie an der FAU derzeit als am dringendsten und worin sehen Sie die größten Potenziale?

Die Barrierefreiheit an der FAU bedarf noch größerer Umbaumaßnahmen.

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Weitere Informationen zur Schwerbehindertenvertretung finden Sie hier: www.schwerbehindertenvertretung.fau.de

Dr. Gündel, Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

 

Das Bild zeigt Herrn Dr. Gündel, Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, an seinem Schreibtisch.
Dr. Gündel, Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
1. Wofür genau ist der/die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung zuständig und welchen Stellenwert hat für Sie die Beratung von Betroffenen?

Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung unterstützt die Universität bei ihrer Aufgabe, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung bei der Gestaltung der Studien-und Prüfungsbedingungen zu berücksichtigen und ihre Eingliederung in die Universität zu fördern. Dazu berät er die betroffenen Studierenden und die Fakultäten bei auftretenden Problemen, gibt Anregungen zur Vermeidung von Nachteilen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Höchster Stellenwert für mich.

2. Wie viele Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung studieren an der FAU und woher beziehen Sie Ihre Zahlen?

Nach der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind von 100 Studierende 77 ohne gesundheitliche Beeinträchtigung, 12 mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die sich aber nicht negativ (studienerschwerend) auswirkt. 11% der Studierenden an deutschen Hochschulen haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die sich studienerschwerend auswirkt. Hochgerechnet auf die FAU (ca. 38.000 Studierende), bedeutet das, dass an der FAU ca. 4.200 Studierende mit Beeinträchtigung – die sich studienerschwerend auf die jeweilige Person auswirkt – immatrikuliert sind.

3. Hat die derzeitige Situation mit Covid-19 die Anliegen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung verändert, auch im Unterschied zu Studierenden ohne Behinderung?

Nein, bisher sind keine Auswirkungen feststellbar.

4. Bei den Kommunalwahlen in Bayern 2020 haben sechs gehörlose Menschen kandidiert. Halten Sie eine größere Sichtbarkeit von Studierenden wie Mitarbeitenden mit Behinderungen dem Ziel der Barrierefreiheit an der FAU für zuträglich (Stichworte Sensibilisierung und Vorbildfunktion)?

Ja, unbedingt, siehe auch Punkt 5.

5. Welche Bedarfe an Inklusionsmaßnahmen sehen Sie an der FAU derzeit als am dringendsten und worin sehen Sie die größten Potenziale der FAU hinsichtlich Inklusion?

Trotz aller technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Inklusion behinderter und chronisch kranken Menschen, bleibt als wichtiges Ziel für die Zukunft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FAU auf die unterschiedlichen Bedürfnisse behinderter und chronisch kranker Studierender hinzuweisen. Außerdem müssen die Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FAU über die Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Studierenden erweitert werden.

Herzlichen Dank für Ihre Interviewteilnahme!

Weitere Informationen zum Beauftragten der FAU für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung finden Sie hier: www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/beratungsangebote/studieren-mit-behinderung-oder-chronischer-erkrankung/