Barrierefreie Lehre
Barrierefreie Lehre – Informationen für Lehrende und Studierende
Die FAU ist bestrebt, eine möglichst barrierearme Lehre zu ermöglichen.
Wie aus der Sondererhebung „beeinträchtigt studieren 2“ (2018) des Deutschen Studentenwerks hervorgeht, ist es sehr wahrscheinlich, dass Dozierende bereits Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten unterrichten, beziehungsweise unterrichtet haben, auch wenn diese Beeinträchtigungen häufig nicht auf den ersten Blick wahrnehmbar sind (z.B. bei chronischen Erkrankungen oder nicht sichtbaren Behinderungen). Die FAU strebt an, die Chancengleichheit zu erhöhen sowie eine gleichberechtige Teilnahme an der Lehre zu ermöglichen und damit die Lernsituation aller Studierenden zu verbessern, um das Ziel der Hochschulrektorenkonferenz „Eine Hochschule für Alle“ (2009) umzusetzen. Dozierende können in ihren Lehrveranstaltungen zum Erreichen dieses Ziels beitragen, indem sie sowohl im didaktischen und organisatorischen Aufbau der Veranstaltung als auch in ihren digitalen Lehrformaten auf Barrierearmut achten sowie individuelle Nachteilsausgleiche gewähren. Für Letzteres ist Herr Dr. Gündel der Ansprechpartner für Studierende.
Beeinträchtigungen in der Lehre können als Folge von Barrieren auf unterschiedlichen Ebenen entstehen:
- durch Strukturen und Kulturen der Hochschulumwelt, die sich auf den Studienalltag auswirken
- durch die Art und Weise der Kommunikation in den Lehrveranstaltungen
- durch didaktische Aufbereitung der Lehr- und Lernmaterialien
- durch bauliche und technische Voraussetzungen
Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht zu praktischen Handreichungen und Materialien, wie Sie Ihre Online- wie Präsenzlehre barriereärmer gestalten können. Zusätzlich bietet das Büro für Gender und Diversity (BGD) regelmäßig in Kooperation mit Herrn Dr. Gündel, Beauftragter für Studierende mit Behinderung und chron. Erkrankung, über das FBZHL für Lehrende die Veranstaltung „Beeinträchtigt studieren“ an.
Sollten Sie eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher benötigen, können Sie sich z.B. an den Bezirksverband der Gehörlosen Mittelfranken e.V. wenden.
Barrierearme digitale Lehre: Handreichungen
In Zeiten von Corona geraten virtuelle Veranstaltungen und digitale Lehre noch stärker ins Blickfeld. Daher möchten wir Ihnen hier exemplarisch Praxis-Anleitungen an die Hand geben, wie Sie Barrierearmut in der Online-Lehre umsetzen können.
Bei der Erstellung von digitalen Lehrmaterialien ist es wichtig sicherzustellen, dass die Dokumente von Screenreadern erfasst werden können, um sehbeeinträchtigen Studierenden Teilhabe zu ermöglichen. Zudem sind beispielsweise ausreichende Kontrastierungen sowie Alternativbetextungen von Bildern und Grafiken nötig. Außerdem ist es für Studierende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen essenziell, dass Lehrmaterialien und Literaturangaben frühzeitig weitergegeben werden.
Die Universität Hamburg hat eine Handreichung für Lehrende erstellt, die beispielhaft diverse Hürden und Tipps zu deren Beseitigung mit Tipps aufzeigt. Eine knappere Darstellung von Maßnahmen für Gender- und Diversitätsbewusstsein in der Online-Lehre finden Sie bei der HTW Berlin, Hinweise zu digitaler Barrierefreiheit insbesondere hinsichtlich Sehbehinderung bei der TH Deggendorf sowie der Universität Marburg (2016), letzteres mit Fokus auf das Erstellen und Scannen von Dokumenten. Auch auf den Seiten des Regionalen Rechenzentrums (RRZE) der FAU finden Sie eine umfangreiche Sammlung von Weblinks zum Thema barrierefreie PDF-Dokumente sowie Anleitungen und Tipps zu Anwendungen, u.a. zur Frage, wie mathematische Formeln barrierefrei zugänglich gemacht werden können. Hinweise zur barrierefreien Videoproduktion bietet die Seite „Barrierefrei informieren und kommunizieren – für alle“ (BIK). Die Seiten des deutschen Studentenwerks geben unter anderem Informationen, wie Sie das Selbststudium für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung unterstützen können.
In die Erstellung barrierefreier Lehrmaterialien führt der Online-Kurs der Universität Rostock ausführlich ein. Auch das Regionale Rechenzentrum (RRZE) der FAU hat einen ausführlichen Leitfaden zu digitaler Barrierefreiheit (2019) erstellt.
Barrierearme Präsenzlehre: Handreichungen
Um nicht unmittelbar wahrnehmbare Barrieren zu erfassen und Lehrveranstaltungen an diese anzupassen, sind persönliche Gespräche von Vorteil. Durch eine Bitte in der ersten Sitzung, sich per E-Mail oder in der Sprechstunde im Falle besonderer Bedarfe an die Lehrveranstaltung zu melden, kann Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert werden. Dann können in vertrauensvoller Atmosphäre individuelle Bedürfnisse gemeinsam ermittelt und gegebenenfalls Kontakte zu Verantwortlichen hergestellt, oder Anliegen an entsprechende Stellen weitergeleitet werden.
Häufig können bereits kleine Veränderungen im Vortragsaufbau oder in der Diskussionskultur einen großen Mehrwert für Betroffene erzielen. Eine Übersicht über konkret umsetzbare Maßnahmen bietet die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des deutschen Studentenwerks mit Informationen und didaktischen Hinweisen für Lehrende. Für weiterführende Informationen von unterschiedlichen Hochschulen stellt das Studentenwerk Handreichungen und didaktische Hinweise bereit. Beispielsweise werden im Leitfaden der Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns konkrete Anregungen aufgeführt, wie Dozierende auf unterschiedliche Bedarfe eingehen können.
Wie aus den Empfehlungen zur Förderung einer gender- und diversitätssensiblen Lehr- und Lernkultur an der FAU Erlangen-Nürnberg (2015) hervorgeht, sollte erfolgreiche Lehre studierendenzentriert sein. Außerdem werden strategische Ziele der FAU formuliert und „Best Practice“ Beispiele genannt, sowie konkrete Hinweise für die Gestaltung von Lehrveranstaltungen bereitgestellt.
Für eine weitere Beschäftigung mit der Thematik auf europäischer Ebene bietet das Kooperationsprojekt EnhanceIDM mit Methoden für eine inklusive Hochschullehre Anhaltspunkte.
Wie aus der Sondererhebung „beeinträchtigt studieren 2“ (2018) des Deutschen Studentenwerks hervorgeht, beantragten nur 29% aller beeinträchtigten Studierenden einen Nachteilsausgleich. Herr Dr. Gündel berät betroffene Studierende als Beauftragter für chronisch kranke und behinderte Studierende der FAU zu diesem Thema. Neben der Beantragung eines Nachteilsausgleichs besteht auch die Möglichkeit, Lehrende auf individuelle Bedarfe hinzuweisen. Zudem unterstützt Herr Dr. Krebs im Rahmen des ZIWIS-Projekts BliSeh blinde und sehbeeinträchtigte Studierende (das BGD führte im Rahmen des Diversity Days 2020 ein Interview mit ihm).
Bundesweit informiert die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks zu allen Fragen rund um inklusives Studium und Lehre.