Behinderung
Behinderung
Um barrierefreies Lernen und Arbeiten zu ermöglichen, verfolgt die FAU die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, für Bildung insbesondere Art. 24, 2009, Link zu Stand 2017), der Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (2009), des Beschlusses des Deutschen Studentenwerkes (2010) und der Bayerischen Inklusionsrichtlinien (2019). Ziel der FAU ist es, ein diskriminierungsarmes und gleichberechtigtes Studieren und Arbeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten zu sichern.
Im Rahmen des Projekts „Inklusion an der FAU“ (2019-2022) soll neben einem Inklusionskonzept auch ein digitales Format zur Barrierefreiheit für die FAU entwickelt werden, um die eigenständige Mobilität und Unabhängigkeit von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Gemäß der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2016) haben 11 Prozent der Studierenden in Deutschland eine studienrelevante gesundheitliche Beeinträchtigung. Zentrale Erkenntnisse zur Situation der Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung liefert die Sondererhebung beeinträchtigt studieren 2 des Deutschen Studentenwerks (vgl. Poskowsky et. al. 2016, S. 2ff):
- Rund 96 Prozent der befragten Studierenden ist ihre Beeinträchtigung auf den ersten Blick nicht anzusehen.
- Am stärksten studienbeeinträchtigend wirken sich für 53 Prozent der Befragten ihre psychische Beeinträchtigung, für 20 Prozent ihre chronisch-somatische Erkrankung (z.B. chronische Schmerzen, Rheuma), für 6 Prozent andere länger dauernde Erkrankungen/ Beeinträchtigungen (z.B. Tumorerkrankungen) für 4 Prozent ihre Teilleistungsstörung (z.B. Legasthenie), für 4 Prozent ihre Bewegungsbeeinträchtigung, für 3 Prozent ihre Sehbeeinträchtigung, und für 3 Prozent ihre Sprech- und Hörbeeinträchtigung aus.
- Schwierigkeiten bestehen vor allem hinsichtlich organisatorischer Vorgaben des Studiengangs, der Durchführung von Praktika und Exkursionen, des sozialen Miteinanders und der Kommunikation an der Hochschule sowie hinsichtlich der Gestaltung der Lehr- und Prüfungssituation.
- Einen Nachteilsausgleich (zum Beispiel Zeitzugabe, Prüfungsfristverlängerung et cetera) beantragten nur 29 Prozent der befragten Studierenden. Verzichtet wurde darauf, da erstens die Studierenden glaubten, nicht anspruchsberechtigt zu sein, zweitens sie keine Sonderbehandlung wollten oder drittens sie nicht wollten, dass ihre Beeinträchtigung bekannt wird. (vgl. ebd.)
Die Ergebnisse verdeutlichen, wie zentral die umfassende Information und Beratung der Studierenden und Lehrenden ist.
Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich und zum Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung finden sich hier.