Antidiskriminierung
Antidiskriminierung
Antidiskriminierung ist ein strategisches Handlungsfeld im Diversity Management. Eine aktive Förderung von Vielfalt sowie die freie Entfaltung individueller Potenziale kann nur in Verbindung mit einem wirksamen Diskriminierungsschutz realisiert werden.
Unterstützungs- und Informationsangebote zu Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung:
Am 01. Juni 2021 ist die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und dem Universitätsklinikum Erlangen (UKER) in Kraft getreten. Eine Übersicht zu Anlaufstellen und Ansprechpersonen zu sexueller Belästigung und Diskriminierung für die Zielgruppen Studierende und Beschäftigte der FAU finden Sie hier: https://www.gender-und-diversity.fau.de/chancengleichheit/sexuelle-belaestigung/
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals bzw. einer geschützten sozialen Kategorie, wie beispielsweise des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und rassistischen Zuschreibungen, des Alters, einer Behinderung oder einer chronischer Erkrankung, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, oder der sozialen Herkunft bzw. des sozialen Status (§1AGG; Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a: 8ff.), ohne sachliche Rechtfertigung. Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv oder der Vorsatz (Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis etc.). Gleiches wird ungleich behandelt oder Menschen mit ungleichen Voraussetzungen werden gleichbehandelt (Leitfaden Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a: 8ff.).
Ebenen von Diskriminierung
- Direkte bzw. individuelle (interaktionale) Ebene: Ausgrenzung und Abwertung durch Verhalten zwischen Individuen.
- Indirekte bzw. mittelbare Ebene: Diskriminierung bei neutral formulierten Regelungen oder Maßnahmen, die keine offensichtliche Benachteiligung beinhalten, aber sich konkret benachteiligend auf bestimmte Gruppen auswirken.
- Institutionelle Ebene bzw. strukturelle Ebene: Handeln einer Organisation, Benachteiligungen aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Handlungsanweisungen, institutionelle Routinen einer Organisationskultur, die zu asymmetrischer Chancenverteilung führen.
- Gesellschaftliche Ebene: Diskriminierung durch Vorstellungen, Bezeichnungen und Bildern. Transport von Ideen und Bildern an der Hochschule durch die Wissensproduktion in Form von Medien, Wissenschaftsliteratur, Lehrveranstaltungen und Konzepten, aber auch im alltäglichen Diskurs (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a: 11).
- Intersektionale bzw. Mehrfachdiskriminierung: Im Alltag existieren selten Einfach-, sondern Mehrfachdiskriminierungen bzw. intersektionale Diskriminierungen. Das bedeutet, dass mehrere Merkmale oder Kategorien zusammenwirken und zu Benachteiligung führen können.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung ist ebenfalls eine Diskriminierung bzw. Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1-4. und § 3 AGG. Die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg hat zum 23.09.2014 die „Richtlinien zum Umgang mit sexueller Belästigung an der FAU“ verabschiedet. Unser Büro informiert zum Umgang mit sexueller Belästigung.
Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht. Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist, „rassistische Diskriminierungen oder jene, die wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind, zu verhindern oder zu beseitigen“ (§ 1 AGG).
Hochschulen unterliegen in ihrer Funktion als Arbeitgeberinnen den Bestimmungen des AGG. Für sie ergeben sich aus dem AGG unter anderem folgende Verbindlichkeiten und Rechte:
Schutzpflichten nach § 12 AGG:
Hochschulen müssen erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen ergreifen. Dieser Schutz umfasst auch präventive Maßnahmen. Auch soll die Hochschule das Personal über Rechte und Pflichten informieren. Kommt eine Diskriminierung vor, müssen Hochschulen im Einzelfall von Instrumenten wie Abmahnungen, Versetzungen, Kündigungen oder Unterbindungen Gebrauch machen.
Beschwerdestelle und -verfahren nach § 13 AGG:
Hochschulen müssen eine Beschwerdestelle sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten. Das AGG räumt den Beschäftigten ein umfassendes Beschwerderecht in Bezug auf Diskriminierungen ein. (Leitfaden Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a).
Das Büro für Gender und Diversity ist i.S.v. § 6 der Richtlinie eine der Anlauf- und Beratungsstellen und bietet eine vertrauliche Erst- und Verweisberatung für in erster Linie von sexueller Belästigung und Diskriminierung betroffene Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an. Weitere Anlauf- und Beratungsstellen an der FAU finden sie unter:
https://www.gender-und-diversity.fau.de/chancengleichheit/sexuelle-belaestigung/
Ansprechpartnerin für Beratung: Harriet Ziegler
Vernetzung
Die FAU ist durch das Büro für Gender und Diversity im bundesweiten Netzwerk „Antidiskriminierung an Hochschulen“ vertreten.
Als eine weitere zentrale Maßnahme zum Diskriminierungsschutz wurde unter Leitung des BGD das “Austauschforum Antidiskriminierung” eingerichtet, das als Kommunikations- und Arbeitsforum fungiert. Das Austauschforum stellt ein langfristiges Vernetzungsformat von zentralen und dezentralen Anlauf- und Beratungsstellen sowie weiteren Ansprechpartner*innen und Interessenvertretungen dar. Ziel ist es, Handlungsbedarfe zu identifizieren und Empfehlungen für einen transparenten und einheitlichen Umgang mit Diskriminierungsfällen sowie für eine hochschulinterne Sensibilisierung zu erarbeiten.
Bisherige Veranstaltungen des Forums:
13.12.2021: Online-Veranstaltung: „Die Universität als exklusiver Raum: Alltagsrassismus und rassistische Strukturen in Wissenschaft und Hochschule“ mit der externen Referent*in Dr. Daniela Heitzmann
20.02.2020: FAU-Arbeitstagung „Diskriminierung: (k)ein Thema in der Universität?! – Antidiskriminierungspolitiken und -strukturen an Hochschulen“ Eine Dokumentation der Tagung finden Sie hier.
20.11.2019: Informations- und Vernetzungsveranstaltung mit der Beauftragten für Diskriminierungsfragen der Stadt Nürnberg, Ipek Erdönmez.
Ansprechperson
- Harriet Ziegler, Diversity Manegement
„Leitfaden Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich“ Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie in dem Endbericht zu „Diskriminierung in der Hochschule“.
Diskriminierungsfreie Hochschule – Mit Vielfalt Wissen schaffen: Good Practices (2012)
Antidiskriminierungsberatung (um)setzen – 10 Fragen und Antworten (2017)
Antidiskriminierungsberatung in der Praxis. Die Standards des advd ausbuchstabiert (2013)
Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen (2020)