Awareness Glossar
Von Ableismus bis Whataboutism
Das folgende Glossar stellt eine Auswahl der wichtigsten Begriffe und Konzepte für die hochschulbezogene Awareness-Arbeit dar und setzt sich zum Ziel, diese und die dazugehörigen Debatten und Hintergründe zu erläutern. Das Glossar überwiegend auf den Kontext der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie auf ihre geographische Lage in Bayern und Deutschland ausgerichtet, um möglichst zielführend über die jeweiligen Begriffe zu informieren oder an geeignete Stellen weiterzuverweisen. Da sich Begriffe und deren Verwendungsweisen stetig verändern, ist dieses Glossar ein work in progress.
Bei Rückmeldungen oder Anmerkungen wenden Sie sich gerne an das Büro für Gender und Diversity.
A
Der Begriff Ableismus leitet sich ab vom englischen „able“ (dt.: „fähig“) und beschreibt eine Form der Diskriminierung gegen Menschen mit Behinderung, bei der diese auf ihre physischen oder kognitiven Beeinträchtigungen reduziert werden. Ableismus äußert sich auf verschiedene Weisen, zum Beispiel durch übertriebene Fürsorge (wenn einer Person ohne Nachfrage oder ihr Einverständnis geholfen wird), durch die Tabuisierung von Behinderungen oder die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Ein Beispiel ist unter anderem die fehlende Barrierefreiheit an vielen Orten des alltäglichen und öffentlichen Lebens, die Partizipation und Chancengleichheit verhindern.
Um Ableismus präventiv entgegenzuwirken, hat das Büro für Gender und Diversity ein paar Tipps im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zusammengetragen und eine Handreichung zu diskriminierungsfreier Sprache erarbeitet.
Quellen: vgl. Aktiv gegen Diskriminierung; Awareness Akademie
AGG steht für „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“. Dieses ist ein vom Bundestag 2006 beschlossenes Gesetz zur Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der Hautfarbe oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
All-Gender-Toiletten oder auch genderneutrale Toiletten können von Personen aller Geschlechtsidentitäten benutzt werden. Sie stellen eine Möglichkeit dar, das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung anzuerkennen, Diskriminierungen aufgrund der geschlechtlichen Identität abzubauen und zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Vielfalt beizutragen. Neben einem sichereren Ort für queere Personen können sie auch für Familien mit Kindern oder Menschen mit Assistenzpersonen eines anderen Geschlechts von Vorteil sein. An vielen Orten sind genderneutrale Toiletten der Standard, beispielsweise in Zügen oder Flugzeugen.
Eine Liste mit den Standorten der All-Gender-Toiletten an der FAU stellt die Studierendenvertretung oder das Büro für Gender und Diversity bereit.
Der englische Begriff „Ally“ bedeutet „Verbündete“. Er bezeichnet Individuen oder Personengruppen, die sich mit marginalisierten oder diskriminierten Gruppen solidarisieren und ihre Privilegien nutzen, um diese zu unterstützen und bestehende Machtverhältnisse zu durchbrechen. Dabei sind diese Menschen selbst nicht von der Diskriminierung betroffen, wie die Personen(gruppe) mit der sie sich verbünden. Es geht also um eine Solidarität, die über eigene Interessen und Zugehörigkeiten hinausgeht.
Quellen: vgl. IDA-NRW ; Awareness Akademie
Antifeminismus wendet sich gegen feministische Anliegen zu geschlechtlicher und sexueller Gleichstellung und Selbstbestimmung sowie gegen jegliche Emanzipationsbestrebungen und Umsetzungen zur Gleichberechtigung. Antifeminismus richtet sich unter anderem gegen:
- Frauen-, Gleichstellungs- und Queerpolitik
- allgemeine feministische Anliegen, wie den Abbau von Sexismus, Misogynie, Queer– oder Transfeindlichkeit
- die Stärkung geschlechtlicher und körperlicher Vielfalt und Selbstbestimmung
- geschlechtergerechter Sprache
- Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
Antifeministische Akteure nehmen konkret Strukturen und Institutionen in den Fokus, die sich für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Gesundheit einsetzen, wie z.B. Lehrstühle für Gender Studies, Gleichstellungs- und Beratungsstellen sowie Aufklärungs- und Präventionsprojekte. Es werden aber vermehrt auch marginalisierte und politische aktive Personen zu Zielen von antifeministisch motivierten Angriffen in der realen und digitalen Welt.
Antifeministische Äußerungen und Debatten beziehen sich auf ein vermeintlich biologisch begründetes Geschlechterverhältnis, in dem nur ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ existieren und queere Geschlechtsidentitäten oder trans Personen verleugnet werden. Daraus wird auch ein stereotypisches Rollenverständnis abgeleitet, das ‚Frauen‘ und ‚Männern‘ spezifische Eigenschaften und Verhaltensweisen zuschreibt, siehe dazu auch Misogynie, Sexismus und Patriarchat. Der Antifeminismus findet sich besonders in extrem rechten, rechtspopulistischen oder religiös fundamentalistischen Ideologien wieder. Jedoch können auch vermeintlich liberale oder gemäßigte Positionen antifeministisches Gedankengut und Verhaltensweisen aufzeigen. Die Ablehnung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sowie pluralistischer Lebensentwürfe ist ein verbindendes Element zwischen verschiedenen antifeministischen Strömungen. Des Weiteren zeigen sich ideologisch enge Verknüpfungen zu weiteren Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, wie Rassismus, Antisemitismus, Ableismus, Klassismus oder Lookismus.
Seit 2023 bietet die Meldestelle Antifeminismus der Amadeu-Antonio-Stiftung die Möglichkeit, antifeministische Vorfälle einzureichen und zur Dokumentation und Sichtbarmachung des Antifeminismus beizutragen.
Quelle: vgl. antifeminismus-melden.de
Antimuslimischer Rassismus bezeichnet eine Diskriminierungsform, die sich gegen muslimische oder muslimisch markierte Menschen richtet, unabhängig davon, ob und in welcher Form diese den Islam praktizieren. Im Gegensatz zu den Begriffen Islam- oder Muslimfeindlichkeit beschreibt der Begriff antimuslimischer Rassismus nicht nur die ablehnende Haltung gegenüber den Betroffenen, sondern auch strukturelle Diskriminierung und die (teilweise auch unbewusste) Herstellung der Differenz von muslimischen und nicht-muslimischen Menschen, weshalb dieser Begriff aus rassismuskritischer Perspektive vorzuziehen ist.
Anhand äußerer Merkmale werden Personen als muslimisch markiert und als grundlegend sowie unvereinbar anders verstanden. Der antimuslimische Rassismus leitet damit aus einer scheinbar ethnisch gefassten Herkunft eine religiöse und kulturelle Zugehörigkeit ab. ‚Deutsch‘ wird dabei mit ‚christlich‘ gleichgesetzt, im Umkehrschluss kann in dieser Vorstellung ‚muslimisch‘ nicht ‚deutsch‘ sein. Damit gehen weitere negative Fremdzuschreibungen einher, zum Beispiel wird muslimische Religion oder Kultur als sexistisch, antisemitisch, gewalttätig, queerfeindlich oder demokratiefeindlich bezeichnet. Somit wird antimuslimischer Rassismus auch genutzt, um soziale Ungleichheiten oder Ausgrenzungen zu rechtfertigen.
Diese Diskriminierungsform findet sich unter anderem als „Täter*in-Opfer-Umkehr“ in abwertenden Darstellungen von muslimischen Personen in den Medien und im öffentlichen Diskurs, aber äußert sich auch auf alltäglicher Ebene in Form von verbaler, körperlicher und sexualisierter Gewalt sowie in diskriminierenden Strukturen.
Quellen: vgl. IDA-NRW; Bundeszentrale für politische Bildung; Amadeu Antonio Stiftung
Die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) lautet: „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ (vgl. IHRA 2016).
Die Ablehnung von jüdischen Personen oder der Hass auf das Judentum manifestiert sich also in Worten und in Taten. Dies umschließt körperliche Gewalt gegen jüdische Personen, aber unter anderem auch die Schändung jüdischer Friedhöfe, Anschläge auf jüdische Institutionen oder Synagogen, antisemitische Schmierereien. Eine häufige Erscheinungsform des Antisemitismus ist die Anschuldigung, jüdische Personen betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung. Dabei werden Krisen, Konflikte oder unverstandene Phänomene einem konstruierten, jüdischen Kollektiv zugeschrieben. Diese Vorstellungen fußen auf keinerlei faktischer Grundlage, sind jedoch besonders durch ihre Vereinfachung und klare Schuldzuweisung attraktiv, denn egal was passiert: „Die Juden sind schuld.“ Eine andere Ausprägung des Antisemitismus wendet sich gegen den Staat Israel, wenn unter diesem das jüdische Kollektiv verstanden wird. Eine weitere geläufige Form des Antisemitismus ist die Verwendung von „Jude“ als Beleidigung oder auch die Leugnung oder Relativierung des Holocausts. Für weitere Beispiele des Antisemitismus siehe auch IHRA oder die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (2021).
In der öffentlichen Wahrnehmung wird Antisemitismus meist mit Rechtsextremismus oder muslimisch markierten Milieus assoziiert, dabei findet er sich in allen Gesellschaftsschichten, Bildungsgruppen, oder politischen Richtungen. Er ist also ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Die Gleichsetzung des Islams oder muslimischer Personen mit Antisemitismus stellt eine weitere Diskriminierungsform dar (siehe Antimuslimischer Rassismus).
Quellen: vgl. IDA-NRW; Amadeu Antonio Stiftung
„Der Rassismus gegen Rom*nja und Sinti*zze wird auch Antiziganismus oder Antiromaismus genannt“ (Amadeu Antonio Stiftung). Unter den betroffenen Personen herrschen verschiedene Meinungen zu den Begriffen vor. Allgemein bevorzugt wird Antiziganismus, da er im Gegensatz zu Antiromaismus präziser deutlich macht, dass die Betroffenen keine homogene Gruppe darstellen, sondern als solche durch Diskriminierung sozial konstruiert wurde. In Kritik steht dieser Begriff jedoch, weil er die diskriminierende Fremdbezeichnung „Zi.“ beinhaltet und wiederholt. Gerade darin erscheint die Gefahr, diese Fremdbezeichnung weiterhin zu legitimieren und zu verbreiten. Als Alternative schlagen Aktivismus und Wissenschaft den Begriff Gadje-Rassismus vor. Dieser weist daraufhin, dass dieser Rassismus und diese Diskriminierung von außen kommen und inkludiert alle betroffenen Gruppen, unabhängig von deren Eigenbezeichnung.
Der Antiziganismus fußt auf einer langen Geschichte des Misstrauens gegenüber Personen ohne festen Wohnsitz, da diese angeblich alle kriminell seien. Zusammen mit dem stereotypischen und fälschlichen „Bild, das Rom*nja und Sint*ezza als nicht sesshaft darstellt“ (Amadeu Antonio Stiftung), kommt es zur Ablehnung und Diskriminierung jener Personengruppe.
Diskriminierungserfahrungen führen bei den betroffenen Menschen nicht nur häufig zu einem Rückzug aus der Gesellschaft, sondern erschweren den Zugang zu Bildung, Arbeit und Wohnraum, also der gesellschaftlichen Teilhabe allgemein. Gleichzeitig bewirkte bereits die jahrhundertelange Benachteiligung schwierige wirtschaftliche Situationen bei jener Personengruppe. So lässt sich außerdem ein deutlicher Zusammenhang zwischen Klassismus und Rassismus feststellen.
Quellen: vgl. Amadeu Antonio Stiftung; IDA-NRW
Awareness meint das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für Situationen, in denen grenzverletzendes oder grenzüberschreitendes Verhalten stattfindet. Awareness soll zur Sensibilisierung und Prävention von allen Formen von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt führen. Awareness-Arbeit findet sich bereits im Kulturbereich häufig in Form von Awareness-Teams bei Veranstaltungen oder diverserem Booking. Hier an der FAU ist das Ziel, die aktive Gestaltung einer sicheren, wertschätzenden und förderlichen Universitätskultur. Dazu gehört:
- Bewusstsein für Machtverhältnisse und Prävention von Machtmissbrauch
- Bewusstsein v.a. für verbale Formen von (sexualisierter) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt
- Bewusstsein für strukturelle und institutionelle Formen der Diskriminierung und Benachteiligung
- Bewusstseinsbildung durch Weiterbildung, Selbstanalyse und -reflexion zum Umgang mit Bias, also mit „blinden Flecken“.
Hierfür wurde eine Handreichung erarbeitet, die bereits bestehende Maßnahmen und Konzepte (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Gleichstellungskonzept, das Diversitätskonzept und die Richtlinie zur Prävention und zum Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung der FAU) um eine anwendungs- und schulungsorientierte Komponente ergänzt.
B
Barrierefreiheit ist ein Konzept, dass anstrebt alle Bereiche des täglichen Lebens für alle Menschen gleichermaßen ohne fremde Hilfe zugänglich zu machen. Barrieren erschweren und verhindern insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe. Barrieren finden sich beispielsweise in Gebäuden, öffentlichen Plätzen, Wohnungen, Arbeitsplätzen, Verkehrsmitteln, Dienstleistungen aber auch im Zugang zu Informationen. Barrierefreiheit bedeutet also, dass Rampen, Aufzüge, dolmetschende Personen für Gebärdensprache oder Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stehen. Da absolute Barrierefreiheit kaum in allen Bereich zu realisieren ist, wird auch der Begriff Barrierearmut benutzt.
Zu Barrierefreiheit an der FAU siehe auch: Inklusion an der FAU.
Quelle: vgl. Awareness Akademie
Die Definition von Behinderung laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.”
In der Definition der UN Behindertenrechtskonvention wird deutlich, dass auch die infrastrukturellen oder gesellschaftlichen Barrieren die Teilhabe erschweren: „[…] langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen, die das Individuum in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Definition von Behinderung der UN Behindertenrechtskonvention Artikel 1). Neben dem Begriff Behinderung bezeichnet Beeinträchtigung weitere Formen der Einschränkung, wie zum Beispiel chronische Erkrankungen, die sich ebenfalls negativ auf den Zugang zu Bildung oder den Studien- oder Arbeitsalltag auswirken können. Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet die FAU Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Das englische Wort „bias“ bedeutet Voreingenommenheit oder Einseitigkeit. Unter „unconscious biases“ werden kognitive Wahrnehmungsverzerrungen verstanden, deren sich die einzelne Person nicht bewusst ist, es handelt sich also um unbewusste Voreingenommenheit. Diese Verzerrungen können zu Diskriminierung führen, da sie sich in Urteilen, in der Entscheidungsfindung oder im individuellen Handeln äußern. Keine Person ist frei von Biases, auch wenn viele glauben, dass die eigenen Äußerungen, Bewertungen und Handlungen objektiv und fair sind. Ein wichtiger Schritt, um mit diesen Biases umzugehen ist es daher, sich ihrer bewusst zu werden und eigene Beurteilungen und Handlungen auf unbewusste Voreingenommenheit zu überprüfen.
Quelle: vgl. IDA-NRW; Universität Köln
C
Chancengleichheit ist ein sozialpolitischer Grundsatz, der für alle Personen unabhängig von der individuellen sozialen Herkunft das Recht auf gleiche Sozial- und Lebenschancen in im Bildungs- und Arbeitsbereich fordert (vgl. bpb – Das Politlexikon)
„Die FAU strebt eine Form der substanziellen Chancengleichheit an, die […] auf gleiche Erfolgschancen abzielt und damit ziel- und ergebnisorientiert ist. Den unterschiedlichen Voraussetzungen und Lebensrealitäten der Menschen, die im Zusammenspiel mit gesellschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Strukturen zu Benachteiligung führen können, wird mit (positiven) Maßnahmen begegnet, um benachteiligten und unterrepräsentierten Gruppen sowohl gleiche Ausgangsbedingungen als auch gleiche Erfolgschancen zu gewähren.“ (FAU Gleichstellungskonzept für den wissenschaftlichen Bereich 2018-2022, S. 7)
Weiterführende Informationen zu Chancengleichheit an der FAU finden Sie hier.
D
Ein wichtiger Grundsatz der Awarenessarbeit ist, dass die Definitionsmacht immer bei der betroffenen Person liegt und nicht bei der gewaltausübenden Person.
Das bedeutet, dass all das Gewalt ist, was eine betroffene Person als solche definiert oder benennt. Die betroffene Person entscheidet, welche Äußerungen oder Handlungen für sie eine Grenzüberschreitung darstellen. Gleichzeitig geht es auch darum, sich nach stattgefundenen Grenzüberschreitungen an den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren und in diesem Rahmen Unterstützung anzubieten.
Quelle: vgl. Awareness Akademie
Diskriminierung ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals bzw. einer geschützten sozialen Kategorie, wie beispielsweise des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und rassistischen Zuschreibungen, des Alters, einer Behinderung oder einer chronischer Erkrankung, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, oder der sozialen Herkunft bzw. des sozialen Status (vgl. AGG §1). Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv oder der Vorsatz (z.B.: Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis etc.). (Leitfaden Diskriminierungsschutz an Hochschulen).
Quelle: vgl. Büro für Gender und Diversity
Beispiele der häufigsten Diskriminierungen:
- Rassismus
- Sexismus
- Antimuslimischer Rassismus
- Ableismus
- Antisemitismus
- Antiziganismus
- Homofeindlichkeit
- Transfeindlichkeit
- Queerfeindlichkeit
- Klassismus
- Lookismus (weiterführende Informationen finden Sie hier)
- Altersdiskriminierung (weiterführende Informationen finden Sie hier)
Es wird in folgende Diskriminierungsformen oder -ebenen unterschieden:
- Direkt bzw. individuell (interaktional): Ausgrenzung und Abwertung durch Verhalten zwischen Individuen.
- Indirekt bzw. mittelbar: Diskriminierung bei neutral formulierten Regelungen oder Maßnahmen, die keine offensichtliche Benachteiligung beinhalten, aber sich konkret benachteiligend auf bestimmte Gruppen auswirken.
- Institutionell bzw. strukturell: Handeln einer Organisation, Benachteiligungen aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Handlungsanweisungen, institutionelle Routinen einer Organisationskultur die zu asymmetrischer Chancenverteilung führen.
- Gesellschaftlich: Diskriminierung durch Vorstellungen, Bezeichnungen und Bildern. Transport von Ideen und Bildern an der Hochschule durch die Wissensproduktion in Form von Medien, Wissenschaftsliteratur, Lehrveranstaltungen- und Konzepten, aber auch im alltäglichen Diskurs (vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2014a: 11).
- Intersektional bzw. Mehrfachdiskriminierung: Im Alltag existieren selten Einfach-, sondern Mehrfachdiskriminierungen bzw. intersektionale Diskriminierungen.
Quelle: vgl. Büro für Gender und Diversity
Seit Ende 2018 können intergeschlechtliche Menschen in ihren Personalausweis die dritte Geschlechtsoption „divers“ eintragen lassen. Die dritte Option „divers“ ist ein Zusatz zu „männlich“ und „weiblich“. Personen, die bisher jedoch nicht die Kriterien für die dritte Option erfüllen, zum Beispiel trans oder nicht-binäre Personen, können einen sogenannten Ergänzungsausweis der dgti e.V. beantragen, welcher bei sämtlichen Innenministerien, der Polizei und weiteren Behörden, aber auch bei Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen bekannt und akzeptiert ist. Somit dient er zur Verhinderung der Diskriminierung von Amtswegen.
Quelle: vgl. Awareness Akademie; dgti e.V.
Diversität oder auch Diversity steht für Vielfalt. Es ist ein aus den US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegungen entlehntes Konzept für die Anerkennung von Vielfalt, den Abbau von Diskriminierungen und die Partizipation aller gesellschaftlichen Gruppen (vgl. Universität Konstanz).
Diversität beschreibt die Verschiedenheit und die Gemeinsamkeiten von Menschen hinsichtlich der im AGG genannten Dimensionen (Geschlecht, nationale/ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität), die in Bezug auf Bildungseinrichtungen noch um die soziale Herkunft ergänzt werden müssen. Die FAU sieht die Förderung einer positiven Haltung zu Diversität und den konstruktiven Umgang damit als Querschnittsaufgabe an. Die wachsende Diversität der Studierenden und Beschäftigten wird an der FAU als Chance und Ressource verstanden und dementsprechend werden die Rahmenbedingungen für eine freie Entfaltung der individuellen Potenziale sichergestellt. Dafür siehe auch Diversity an der FAU.
F
Der Begriff Feminismus bezeichnet Bewegungen, die Verbesserungen für als Frauen wahrgenommene Menschen anstreben. Das Ziel ist also, die gleichen Rechte und Chancen sowie die gleiche Wertschätzung zu erhalten wie Männer. Die Bezeichnung Feminismus wird nochmal unterteilt in eine politische und soziale Theorie, die konstruierte Geschlechterdifferenzen und -ungleichheiten in den Fokus stellt, und in soziale Bewegungen, die gegen das Patriarchat, Misogynie sowie Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen kämpft.
Über die Zeiten und verschiedenen Länder hinweg entwickelten sich unterschiedliche feministische Bewegungen, die durchaus verschiedene Werte, Ziele und Vorgehensweisen vertreten. So wurde von der USA ausgehend in der Mitte der 1980er Jahre Kritik an einem zu weißen, zu eurozentrischen Feminismus lauter, da die verschiedenen Diskriminierungserfahrungen von Frauen weltweit auf universalistische feministische Theorien reduziert wurden. Auf Initiative der afroamerikanischen Feministin und Lyrikerin Audre Lorde gründeten Frauen um Katharina Oguntoye und Katja Kinder sich zur ersten organisierten Schwarzen Frauenbewegung in Deutschland zusammen.
Durch den intersektionalen Ansatz aus den USA wird die Konstruktion und Unterscheidung in Kategorien wie zum Beispiel Mann/Frau oder Schwarz/weiß stärker in den Fokus gerückt und schließlich auch queere Geschlechtsidentitäten im Feminismus mitgedacht. Der Queerfeminismus kritisiert an vorherigen feministischen Bewegungen, dass das binäre, patriarchale und hierarchisierende Geschlechtersystem nicht dekonstruiert wird, obwohl es der Ursprung der Benachteiligung der als Frauen wahrgenommenen Menschen ist und damit auch Geschlechtsidentitäten außerhalb des binären Systems benachteiligt werden. Queerfeministische Bewegungen verschreiben sich einer intersektionalen Perspektive, die auch Rassismus, Klassismus und andere Diskriminierungsformen mitdenkt. Im Gegensatz dazu nehmen TERFs („Trans-Exclusionary Radical Feminist“) eine transfeindlichePosition ein, indem sie die Existenz anderer Geschlechtsidentitäten, insbesondere von Transpersonen, leugnen. Zum Beispiel erkennen sie eine Transfrau nicht als Frau an, sondern nehmen sie weiterhin als Mann und als Bedrohung für weibliche Personen wahr.
Die Bezeichnungen Feminismus, Feministin oder feministisch werden in manchen Kreisen auch abwertend genutzt um Personen oder Personengruppen zu diskreditieren, die auf männliche Privilegien oder Ungleichheiten hinweisen und Veränderungen einfordern (siehe Antifeminismus).
Quelle: vgl. IDA-NRW; Digitales Deutsches Frauenarchiv; frauenseiten.bremen
Die Abkürzung „FLINTA*“ steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, trans und agender Menschen, der Genderstern verweist auf alle weiteren Geschlechtsidentitäten oder sexuellen Orientierungen, die nicht den gesellschaftlichen Normen entsprechen. Dieser Begriff bezeichnet zum einen die Personen, die im Patriarchat diskriminiert werden sowie häufig von Sexismus betroffen sind, aber soll häufig auch ausdrücken, welche Personen in bestimmten Räumen oder zu bestimmten Veranstaltungen willkommen ist (z.B.: „FLINTA*-Toiletten“ oder „FLINTA*-Party“). „FLINTA*“ sollte dabei nicht synonym mit ‚Frauen‘ oder ‚Personen, die sich als Frauen wahrnehmen‘ benutzt werden, da so fälschlicherweise andere Geschlechtsidentitäten ausgeschlossen werden. Wenn nur Geschlechtsidentitäten bezeichnet werden sollen, wird der Begriff ohne Lesben, also nur „FINTA*“ genutzt.
Quellen: vgl. Awareness Akademie; Queer Lexikon
Die Begriff Fremdenfeindlichkeit (veraltet auch Xenophobie oder Ausländerfeindlichkeit) benennt ablehnende, ausgrenzende und feindliche Einstellungen und Haltungen gegenüber Menschen und Gruppen, die als ‚fremd‘ oder ‚nicht-deutsch‘ wahrgenommen und definiert werden. Das ‚Fremde‘ oder ‚Nicht-deutsche‘ ist ein Konstrukt und eine willkürliche Zuschreibung, die sich meist auf Hautfarbe, Herkunft, Religion oder Sprache bezieht und nichts mit der eigentlichen Staatsangehörigkeit der Betroffenen zu tun hat. Eben weil der Begriff der Fremdenfeindlichkeit suggeriert, es handle sich um ‚fremde‘ oder ‚nicht-deutsche‘ Personen, obwohl diese über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, wird er aus rassismuskritischer Perspektive abgelehnt und dafür plädiert, von Rassismus zu sprechen.
Quellen: vgl. Bundeszentrale für politische Bildung; Vielfalt Mediathek; IDA-NRW
G
Gaslighting stammt aus der Psychologie. Dieser Begriff bezeichnet eine Art der psychischen Gewalt, bei der eine Person bewusst die Selbstwahrnehmung einer anderen Person manipuliert und diese derart verunsichert, dass sie nicht mehr zwischen Wahrheit und Schein unterscheiden kann. „Im politischen Kontext beschreibt der Begriff eine Strategie politischer Akteur:innen, offensichtliche Lügen als Wahrheit darzustellen, um von Kritik an der eigenen Person abzulenken oder den/die Gegner:innen zu diskreditieren. Dies kann in einer Täter-Opfer-Umkehr resultieren“ (IDA-NRW).
Gatekeeping beschreibt das Vorgehen, wenn Menschen in Entscheidungspositionen darüber bestimmen, ob und welche Personen Zugang zu Informationen, Ressourcen oder Räumen bekommen. Zum Beispiel werden Menschen aufgrund von Zugehörigkeiten ausgeschlossen oder müssen sich auf eine bestimme Art kleiden oder verhalten, um Zugang zu erhalten.
Quellen: vgl. Awareness Akademie; Queer Lexikon
Der Begriff Gender stammt aus dem Englischen und bezeichnet das soziale Geschlecht in Abgrenzung zum körperlichen Geschlecht (englisch „sex“) das bei der Geburt einer Person zugewiesen wird. „Gender“ meint dementsprechend die sozial, kulturell oder gesellschaftlich konstruierten Geschlechterrollen und vorherrschenden Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit. Somit wird herausgestellt, dass das Geschlechterverständnis keineswegs naturgegeben, also biologisch determiniert, ist, sondern auf geschichtlicher Entwicklung beruht, die sich in kulturellen Traditionen und gesellschaftlichen Konventionen manifestiert, aber auch steten Veränderungen und Wandlungen ausgesetzt ist. Doch ist das körperliche Geschlecht ebenfalls an kulturell wandelbare Vorstellungen gebunden, da sich das Verständnis von Körpern ständig verändert.
Wichtige Begriffe rund um Gender und Geschlecht:
- AFAB und AMAB sind beides Akronyme und bezeichnen, welches der binären Geschlechter einer Person bei der Geburt zugewiesen wurde. AFAB steht also für „assigned female at birth“ und ist die Zuweisung des weiblichen Geschlechts. Während AMAB für „assigned male at birth“ und Personen beschreibt, die bei Geburt dem männlichen Geschlecht zugewiesen wurden (vgl. AFAB sowie AMAB in Queer Lexikon).
- „Trans* ist ein Oberbegriff, der verschiedene Menschen bezeichnet, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes).
- Cis bezeichnet als Gegenstück zu „trans“, dass eine Person sich der Geschlechtsidentität zugehörig fühlt, die ihr bei der Geburt zugewiesen wurde (vgl. Queer Lexikon).
- „Intergeschlechtliche oder inter* Personen haben Merkmale von männlichen und weiblichen Körpern. Ihr geschlechtliches Erscheinungsbild wird daher häufig als eine Mischung der Geschlechter wahrgenommen. […] Der Begriff ‚intergeschlechtlich‘ kann sich aber auch auf die Geschlechtsidentität einer Person beziehen. Die Bezeichnung inter* wird als ein Oberbegriff genutzt, der alle vielfältigen intergeschlechtlichen Realitäten und Körperlichkeiten miteinschließen soll“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes).
- Ein binäres Geschlechtersystem geht davon aus, dass nur zwei Geschlechter entstehen: weiblich und männlich. Andere geschlechtliche Identitäten, Körper oder Zwischenstufen werden trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse geleugnet und abgewertet (vgl. Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung; Queer Lexikon). Aus gesetzlicher Sicht erkennt Deutschland drei Geschlechtsoptionen an. So kann auf dem Personalausweis neben weiblich und männlich, auch divers eingetragen werden.
- Mit nichtbinär oder nonbinary ist eine Geschlechtsidentität, mit welcher sich Menschen bezeichnen, die sich außerhalb, zwischen oder in beiden der binären Kategorien ‚Frau‘ und ‚Mann‘ verorten. Aber auch agender oder genderfluid werden unter dem Begriff nicht-binär gefasst (vgl. Queer Lexikon).
- Mit der Formulierung „[weiblich, trans, männlich, queer, …] gelesen“ kann differenziert werden, dass Person A in der eigenen Wahrnehmung Person B einem bestimmten Geschlecht zuschreibt, aber nicht beansprucht zu wissen, welcher Geschlechtsidentität sich Person B zugehörig fühlt. Dies verhindert in vielen Fällen Misgendern.
- Agender ist eine Selbstbezeichnung von Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, mit dem Konzept von Geschlechtern nichts anfangen können oder kein Geschlecht haben (vgl. Queer Lexikon).
- Als genderfluid bezeichnen sich Menschen, deren Geschlechtsidentität sich über bestimmte Zeiträume oder in verschiedenen Situationen ändern. Das Geschlecht kann innerhalb der binären Kategorien wechseln, aber beispielsweise auch von männlich zu nichtbinär zu agender (vgl. Queer Lexikon)
- Queer als Überbegriff für Geschlechtsidentitäten oder sexuelle Orientierungen, die nicht den gesellschaftlichen heteronormativen und binären Vorstellungen Normen entsprechen.
Quellen: vgl. IDA-NRW; Amadeu Antonio Stiftung; Queer Lexikon
Gender-Neutralität beschreibt die Idee, bei welcher sprachlich, institutionell oder auch rechtlich Menschen nicht aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit unterschieden werden sollen. So kann durch genderneutrale Formulierungen (beispielweise „Mitarbeitende“ statt „Mitarbeiter“, siehe gendergerechte Sprache oder durch Infrastruktur (wie z.B. All-Gender-Toiletten) Diskriminierung reduziert werden.
Quellen: vgl. Awareness Akademie
Das Ziel gendergerechter Sprache ist die Adressierung und Einbeziehung aller Personen, unabhängig ihrer Geschlechtsidentitäten. Dafür gibt es verschiedene Ansätze mit unterschiedlicher Effizienz.
Die Friedrich-Alexander-Universität ist an die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) gebunden, welche mit Wirkung zum 1. April 2024 geändert wurde und eine Verwendung von Sonderzeichen zum Ausdruck einer diversitätsgerechten Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache der Behörden verboten. Weiterhin erlaubt sind geschlechterneutrale Formulierungen ohne Sonderzeichen sowie die Beidnennung. Wer von dieser Änderung betroffen ist und wer nicht, findet sich in der folgenden Handreichung der FAU. Des Weiteren existieren weiterhin die Empfehlungen zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch des Büro für Gender und Diversity.
Ein Nachteil der Beidnennung ist, dass sich diese ausschließlich auf das weibliche und männliche Geschlecht bezieht, obwohl seit Ende 2018 in der Bundesrepublik Deutschland ein drittes Geschlecht, nämlich divers, rechtlich anerkannt wird. Geschlechterneutralen Formulierungen (z.B. „Mitarbeitende“) oder das Gendern mit Sonderzeichen („Mitarbeiter:innen“, „Mitarbeiter_innen“, „Mitarbeiter*innen“) wirken einem exklusiven und binären Sprachgebrauch wie bei der Beidnennung („Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“) entgegen.
Aus diesem Grund befürworten verschiedene Institutionen oder Gruppen die Verwendung von Sonderzeichen in der Sprache, zum Beispiel die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit in der Informationstechnik (BFIT-Bund):
„BFIT-Bund schließt sich der Expert*innen Meinung an und empfiehlt unter der Maßgabe ihres Auftrages nach §8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk“ (Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (2021): Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache, S.15.)
Des Weiteren gibt es auch Positionen, die der geschlechtergerechten Sprache eine fachliche Bewertungsrelevanz zusprechen, so zum Beispiel die Freie Universität Berlin:
„Aus fachlicher Sicht kann beispielsweise in manchen Zusammenhängen die (sprachliche) Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt ein fachliches Leistungskriterium darstellen. Zum Beispiel vermittelt das Studium der Grundschulpädagogik wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Fertigkeiten, um Inhalte und Bildung an Kinder weiterzugeben. Da Kinder sowohl geschlechtlich als auch hinsichtlich anderer sozialer Kategorien vielfältig sind, ist die (auch sprachliche) Berücksichtigung dieser Vielfalt in pädagogischen Praxisfeldern als Kernkompetenz für die erfolgreiche didaktische Arbeit zu betrachten. Somit könnte die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in diesem Fall ein bewertungsrelevantes fachliches Kriterium sein“ (Freie Universität Berlin, Zugriff: Dezember 2023).
Im Allgemeinen wird eine enge Definition der Gewalt von einer weiten unterschieden. Der enge Gewaltbegriff umfasst nur Handlungen, die sich intentional gegen den menschlichen Körper und dessen Verletzbarkeit richten. Hierbei wird von physischer und direkter Gewalt gesprochen. Ergänzt werden kann dieser Gewaltbegriff um die psychische Gewalt, welche sich meist über Sprache, Symbole oder Bilder äußert und ebenfalls auf die Verletzbarkeit einer Person zielt.
Der weite Gewaltbegriff schließt auch strukturelle Gewalt ein. Gemeint sind damit gesellschaftlichen Strukturen, die dazu führen, dass bestimmte Personengruppen in der Befriedigung ihrer grundlegenden Bedürfnisse eingeschränkt werden. Mit dieser Gewaltdefinition werden gesellschaftliche Hierarchisierungen, asymmetrische Machtpositionen, Formen von sozialer Marginalisierung und Diskriminierung sowie die ungleiche Verteilung von Ressourcen berücksichtigt, die mit menschlichen Leid und Tod zusammenhängen oder dafür verantwortlich sind. Da diese Aspekte sich häufig der direkten und alltäglichen Wahrnehmung entziehen, im Gegensatz zur physischen und psychischen Gewalt, verfügt der weite Gewaltbegriff über den Vorteil diese Mechanismen sichtbar zu machen.
Neben den verschiedenen Definitionsansätzen wird ebenfalls in verschiedene Gewaltformen unterschieden:
- Körperliche Gewalt
- Psychische Gewalt
- Sexualisierte Gewalt
- Häusliche Gewalt
- Patriarchale Gewalt (u.a., Zwangsheirat, Zwangsprostitution, Weibliche Genitalverstümmelung)
- Digitale oder Cyber-Gewalt
- Stalking
- Mobbing
- Politisch motivierte Gewalt
- Organisierte Kriminalität
Quellen: vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales; Chojnacki, Sven (2019): „Gewalt – eng oder weit? Skizzen einer Kontroverse“
H
Mit Heteronormativität ist die Bezeichnung für die Vorstellung, es gäbe ein naturgegebenes, binäres Geschlechtersystem, das heterosexuelle Begehren sei die Norm und für Frauen und Männer gäbe es spezifische Rollenbilder. Personengruppen, die sich einem Geschlecht oder einer Sexualität außerhalb dieser Norm zuordnen, werden als Normabweichung gesehen und auf Grundlage dessen abgewertet, ausgeschlossen und diskriminiert. Die Begriffe LGBTQIA* oder Queer umschließen die Personengruppen, welche nicht der Heteronorm entsprechen.
Quellen: vgl. IDA-NRW; Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung
Der Begriff Homofeindlichkeit, manchmal fälschlicherweise auch Homophobie genannt, bezeichnet die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Gleichgeschlechtliche Sexualität oder Liebe existierte schon immer bei Menschen und auch Tieren. Trotzdem wird in vielen Gesellschaften, Religionen und anderen Gruppen die Heterosexualität als vermeintlich normale und natürliche Form angenommen. In Deutschland wurde noch bis 1994 die Kriminalisierung und Verfolgung schwuler und bisexueller Männer durch das Strafgesetzbuch legitimiert und die Ehe wurde erst 2017 auch für lesbische und schwule Paare geöffnet. Im deutschen Adoptionsrecht finden sich noch immer Hürden für homosexuelle Paare. Dies sind Beispiele für strukturelle Homofeindlichkeit, doch betroffene Personen erleben aufgrund ihrer Sexualität auch physische, verbale und weitere Arten der Gewalt.
Quellen: vgl. Lesben- und Schwulenverband; Bundeszentrale für politische Bildung; Aktiv gegen Diskriminierung
I
Der Begriff Inklusion bedeutet, dass alle Menschen in einer Gesellschaft selbstverständlich dazugehören, akzeptiert werden und selbstbestimmt teilhaben können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Barrieren reflektiert und verringert sowie die Diskriminierung oder Exklusion bestimmter Personengruppen abgebaut werden. Eine inklusive Universität garantiert also nicht nur die Teilhabe von Personen mit Behinderung, sondern auch von anderen Mitgliedern, die von Diskriminierung betroffen sind und nimmt die jeweiligen individuellen Bedarfe in den Blick.
Weitere Informationen zu Maßnahmen an der FAU finden Sie unter Inklusion an der FAU.
Quellen: vgl. Universität Hannover; Awareness Akademie
Der Begriff Intersektionalität stammt vom englischen „intersection“, dies bedeutet Überschneidung oder Kreuzung. Im Diversity-Bereich wird damit das Zusammenwirken von verschiedenen Diskriminierungskategorien beschrieben. Es handelt sich dabei nicht um das Addieren von Diskriminierungen, sondern bezeichnet die Analyse ihrer Wechselwirkungen, also die spezifischen Auswirkungen von Mehrfachdiskriminierung auf Individuen und Strukturen.
Quellen: vgl. Universität Hannover; Universität Konstanz
K
Klassismus ist die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer (vermeintlichen) Bildung und ökonomischen und sozialen Herkunft. Die Diskriminierung trifft also Personen, die beispielsweise durch ihre Kleidung, ihre Sprache, ihr Verhalten oder ihr Wissen als arm oder ungebildet wahrgenommen werden. Dabei werden die betroffenen Menschen stigmatisiert, ausgegrenzt und von gesellschaftlichen Ressourcen ausgeschlossen.
Klassismus geht oft mit anderen Diskriminierungen einher (siehe Intersektionalität), beispielsweise mit Rassismus: Englisch oder Französisch als Zweitsprachen werden von der Gesellschaft hoch bewertet, während Türkisch oder Polnisch als Zweitsprachen abgewertet oder erst gar nicht beachtet werden. Aber auch die Behauptung, Armut sei kein Fluchtgrund, zeigt eine enge Verschränkung von Rassismus und Klassismus.
Besonders im universitären Bereich gibt es aufgrund der sozialen Herkunft und Bildung bestimmte Hürden und Herausforderungen für Betroffene. Meist sind das Studierende, die als erste aus ihrer Herkunftsfamilie an einer Universität studieren oder über den zweiten Bildungsweg an die Hochschulen kommen. Darum berücksichtigt die FAU im Rahmen ihrer Diversitätsstrategie auch die Diversitätsdimension soziale Herkunft und Bildung. Informationen zur Vernetzung, zu Veranstaltungen und konkreten Strategien an der FAU rund um das Thema finden sich hier.
Quellen: vgl. IDA-NRW; Amadeu Antonio Stiftung
Konsens unterscheidet im Kontext der Awareness-Arbeit vor allem Sex von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Bei Konsens entscheiden sich alle beteiligten Personen frei und ohne Zwang zu sexuellen Handlungen und können diese jederzeit abbrechen. Eine wichtige Voraussetzung für Konsens ist die Einwilligungsfähigkeit aller Beteiligten. Die Einwilligungsfähigkeit ist bei bewusstlosen oder schlafenden Personen nicht vorhanden, und kann auch durch Alkohol oder andere Drogen beeinträchtigt werden. Im universitären Kontext ist besonders zu beachten, dass auch Macht– und Abhängigkeitsverhältnisse die Einwilligungsfähigkeit, bzw. die Freiheit, Nein zu sagen, negativ beeinträchtigen können.
Quelle: vgl. Awareness Akademie
Der Begriff der kulturellen Aneignung beschreibt einen Prozess, bei dem einzelne Elemente einer Kultur aus ihrem eigentlichen sozialen, kulturellen oder spirituellen Kontext gerissen werden und als Bestandteil einer anderen Kultur ausgegeben werden. Die Grundlage kultureller Aneignung sind die unterschiedlichen Machtpositionen der jeweiligen Kulturen. Diejenige, aus der enteignet wird, verfügt meist über einen niedrigeren sozialen und kulturellen Status, über weniger Ressourcen und ist von Diskriminierung betroffen. Während die Kultur, die sich etwas aneignet, die Dominanzgesellschaft darstellt und aus der kulturellen Aneignung ökonomischen, aber auch symbolischen Profit schlagen kann.
Ein aktuell bekanntes Beispiel ist Yoga. Diese ursprünglich aus Indien stammende philosophische Lehre umfasst weit mehr als die Sport- und Fitnesselemente, die in den westlichen Ländern für eine verbesserte Gesundheit verbreitet werden. Während Personen, die als indisch wahrgenommen werden, in westlichen Ländern von Rassismus und Benachteiligungen betroffen sind, dominieren weiße Menschen die moderne Yogawelt und profitieren ökonomisch und sozial von der Aneignung dieser Praktik.
Ein weiteres Beispiel ist das Tragen von bestimmten Symbolen, für welche eine kolonialisierte Bevölkerung bestraft wurde und die auch heute noch zu Diskriminierung und Othering führen kann. Hier geht es zum Beispiel um Frisuren von Schwarzen Menschen, die noch immer zum Teil rassistisch abgewertet werden, aber nun von Nachkommen der Kolonialmächte unkritisch und unwissend über die historischen und aktuellen Dimensionen übernommen werden.
Quelle: vgl. IDA-NRW; Susanne Peters (2020)
L
Das Akronym LGBTQIA* stammt aus dem Englischen und steht für: Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Queer, Inter, Asexual. Der Genderstern verweist auf alle weiteren Geschlechtsidentitäten oder sexuellen Orientierungen, die nicht den gesellschaftlichen Normen entsprechen. Dieser Begriff ist auch ein Synonym für Queer und macht ebenfalls auf das Konzept der Heteronormativität aufmerksam.
Quelle: vgl. Universität Konstanz
M
Macht ist die Möglichkeit von Machthabenden, ihre eigenen Ziele durchzusetzen und zu verwirklichen ungeachtet der Zustimmung, des Willens oder des Widerstandes anderer. Macht beschreibt aber auch Abhängigkeits- oder Überlegenheitsverhältnisse. Diese sind immer zweiseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen eine Seite Macht besitzt (z. B. über Belohnung, Bestrafung) und Einfluss nehmen kann (z. B. über Anreize, Wissen) und die andere Seite das akzeptiert, keinen Widerspruch oder Widerstand leistet oder sogar zur Duldung oder Befolgung gezwungen wird. Dabei wird zwischen persönlicher, sozialer und struktureller Macht unterschieden, da diese nicht nur von Einzelpersonen, sondern auch von Gruppen, Organisationen (Parteien, Verbände, Behörden), dem Staat oder von gesellschaftlichen Strukturen ausgehen kann.
Machtmissbrauch ist das Ausnutzen einer Machtposition, um andere zu schädigen, zu benachteiligen oder sich selbst persönliche Vorteile zu verschaffen. Eine Form des Machtmissbrauchs stellt zum Beispiel Mobbing dar.
Quelle: vgl. bpb – Das Politlexikon
Mansplaining beschreibt den Vorgang, wenn ein Mann gegenüber weiblich gelesenen Personen ungefragt und meist herablassend etwas erklärt. Dabei übergeht der Mann, der mansplaint, oft das Wissen und die Expertise der betroffenen Person, da er ihr diese Kompetenzen aufgrund ihres Geschlechts abspricht. Somit zeigt sich Mansplaining als ein Ausdruck patriarchaler, misogyner und sexistischer Kommunikation.
Quellen: vgl. Awareness Akademie; Frauenseiten Bremen
Marginalisierung ist ein sozialer Vorgang, bei welchem Individuen oder bestimmte Personengruppen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Die Betroffenen können nur wenig oder gar nicht am wirtschaftlichen, geographischen, sozialen oder kulturellen Leben teilnehmen. Dabei geht Marginalisierung oft mit Diskriminierung einher und steht in engem Zusammenhang zu Machtverhältnissen. Denn je weiter Gruppen oder Individuen sich am gesellschaftlichen Rand befinden, umso weniger Macht besitzen sie und umso mehr Benachteiligung erfahren sie.
Quelle: vgl. Diversity Arts Culture
Der Begriff Mikroaggressionen beschreibt alltägliche und subtile Handlungen, aber auch Kommunikation, die sich gegen marginalisierte Personen richtet. Durch die Mikroaggressionen werden Betroffene als von der gesellschaftlichen Norm abweichen und ‚anders‘ markiert, stereotypisiert. aber zum Teil auch abgewertet oder ausgeschlossen. Dieses Konzept versucht hervorzuheben, dass nicht nur die sichtbare körperliche Gewalt zu den Diskriminierungserfahrungen gehört, sondern auch die subtilen, wiederholten, absichtlichen oder unabsichtlichen Verhaltensweisen. Ein Beispiel für Mikroaggressionen ist der Alltagsrassismus, dieser äußert sich gegenüber BIPoC (kurz für „Black People, Indigenous People and People of Colour“) unter anderem folgendermaßen: im unerlaubten Berühren von Haaren, in Komplimenten für Deutschkenntnisse, in der Frage nach der Herkunft oder im automatischen Duzen.
Quellen: vgl. Universität Köln; IDA-NRW; Spektrum
Beim Misgendern wird eine Person dem falschen Geschlecht zugeordnet. Dies kann unabsichtlich, zum Beispiel aus Unwissen, aber auch absichtlich passieren, zum Beispiel als Abwertung oder Ablehnung. Häufig wird dabei die falsche Anrede „Herr/Frau“ gewählt oder es werden falsche Pronomen benutzt. Dies betrifft meist trans oder nicht-binäre Menschen. Im Deutschen existiert neben den Personalpronomen „er/sie“, kein rechtlich anerkanntes drittes Pronomen wie im Englischen „they/them“. Darum entscheiden sich manche Personen im Deutschen für andere Formen geschlechtsneutraler Pronomen, zum Beispiel „es“, „sier“, „xier“ oder „nin“, aber auch für das englische „they/them“, für das eingedeutschte „dey“ oder für gar keine Verwendung von Pronomen, in diesem Fall wird ausschließlich der Name der Person genannt.
Quelle: vgl. Awareness Akademie
Misogynie stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet Frauenfeindlichkeit bis hin zu Hass gegen Frauen. Dem weiblichen Geschlecht wird eine geringere Wertigkeit als dem männlichen zugeteilt. Dadurch werden Frauen den Männern untergeordnet. Die Feindlichkeit kann in allen Lebensbereichen gefunden werden, von der persönlichen bis zu gesamtgesellschaftlichen Ebenen, und erscheint in vielfältigen Formen sowie in unterschiedlich starken Ausprägungen. Personen aller Geschlechter, egal ob weiblich, männlich oder divers, können durch die Sozialisation Misogynie verinnerlicht haben und sich feindlich gegenüber Frauen verhalten.
Quelle: vgl. Frauenseiten Bremen
Bei Mobbing sind eine oder auch mehrere Personen wiederholt und über längere Zeit den negativen Handlungen einer anderen Person oder auch Gruppe ausgesetzt und werden dadurch gezielt geschädigt. Oft liegt bei Mobbing ein Ungleichgewicht der Machtverhältnisse vor. Die mobbenden Personen befinden sich häufig in einer Machtposition und können so regelmäßig und systematisch ihre Macht gegenüber Personen ausnutzen, die über weniger Macht verfügen. Mobbing kann sich durch Erniedrigungen, Demütigungen, Schikanen bis zu kriminellen Handlungen äußern. Mobbing kann alle Personen betreffen und findet sich in allen Lebensbereichen. Am Arbeitsplatz kann es zwischen Mitarbeitenden stattfinden, aber auch von Vorgesetzen ausgehen. Dies kann dazu führen, dass Betroffene kündigen, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung riskieren oder sogar in Frührente gehen müssen.
Geschädigte sollten darum dringend und schnellstmöglich professionelle Hilfe und Beratung suchen, an der FAU steht dafür zum Beispiel der Personalrat zur Verfügung oder sich für eine Erst- oder Verweisberatung an das Büro für Gender und Diversity wenden.
Weitere Informationen zur rechtlichen Situation bei Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung, wie zum Beispiel zum Gesetz über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.
Quellen: vgl. Aktiv gegen Diskriminierung; Kultusministerium Bayern
N
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die Erschwernisse von Studierenden mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder anderen nicht vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Die Leistungsziele der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten. Durch Nachteilsausgleiche soll aber erreicht werden, dass Studierende mit Beeinträchtigungen ihre Leistungen unter angemessenen Bedingungen und chancengleich erbringen können. Aus diesem Grund gestalten sich Nachteilsausgleiche auch stets individuell und situationsbezogen, zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach.
Weitere Informationen finden Sie unter Nachteilsausgleich an der FAU.
O
Othering stammt vom englischen Wort „other“ ab, im Deutschen „andere(r,s)“, und bezeichnet einen Prozess, der bestimmte Personen als das ‚Andere‘ markieren soll. Dabei werden Merkmale, wie das Aussehen, die Kleidung, Sprachfähigkeiten o. Ä. als Anlass genommen. Die Basis für diesen Prozess ist die Konstruktion eines Gegensatzes in das ‚Eigene‘, also das ‚Wir‘, und dem gegenüber das ‚Andere‘ als dem ‚Ihr‘. Mit dieser Aufteilung geht auch eine Hierarchisierung einher, bei der das ‚Andere‘ offen negativ oder auf exotisierende Weise als vermeintlich positiv dargestellt wird, aber immer der Dominanzgesellschaft untergeordnet und als nicht zugehörig eingestuft wird. Othering verhindert so die gleichberechtigte Teilhabe von Betroffenen und führt zu Ausgrenzungen und Diskriminierungen.
Quelle: vgl. IDA-NRW
P
Unter Partizipation wird die Teilnahme von Individuen in einer Organisation, sozialen Gruppe oder Gesellschaft an Willensbildungsprozessen verstanden, deren Ziel es ist, den Einfluss auf die Entscheidungsfindung zu nehmen (vgl. Universität Duisburg-Essen).
Das Leitbild „Chancengleichheit“ der FAU beinhaltet dementsprechend auch das Ermöglichen von Partizipation, indem Barrieren abgebaut und Diskriminierungen verhindert werden sollen. So soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Personen am Universitätsleben teilnehmen und dieses aktiv gestalten können. Weitere Informationen finden Sie unter Chancengleichheit an der FAU.
Im Allgemeinen bezeichnet das Patriarchat die Herrschaftsposition des Mannes in verschiedenen Bereichen, in der Familie, der Gesellschaft und Politik. In dieser Organisationsform liegen Macht, Entscheidungsgewalt und Privilegien beim männlichen Geschlecht. Damit einher geht die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts oder auch Misogynie.
Quelle: vgl. Metzler Lexikon Philosophie
Ein Privileg besteht, wenn Individuen oder bestimmte Personengruppen aufgrund bestimmter Eigenschaften, die der gesellschaftlichen Norm entsprechen, über Vorteile oder Vorrechte gegenüber anderen verfügen, egal ob bewusst oder unbewusst. Somit tragen Privilegien zu unterschiedlichen Formen der Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft bei. In Deutschland besitzen weiße, männliche, heterosexuelle, nicht-behinderte, christliche oder reiche Personen Vorteile im Gegensatz zu anderen Merkmalen. Ein Individuum kann dabei mehrere Privilegien, aber auch nur eins oder gar keins haben.
Eine Möglichkeit, sich über die eigenen Privilegien auseinanderzusetzen oder bewusst zu werden, ist dieser Privilegientest.
Quelle: vgl. Universität Konstanz
Q
Queer wird meist als Überbegriff für Geschlechtsidentitäten oder sexuelle Orientierungen, die nicht den gesellschaftlichen heteronormativen Normen entsprechen. Damit sind also alle Kategorien abseits von männlich, weiblich oder heterosexuell gemeint. Als Synonym wird auch LGBTQIA* benutzt. Im Englischen war queer lange eine abwertende Bezeichnung, insbesondere gegenüber schwulen Männern. Heute ist es nicht nur eine positive Selbstbezeichnung, sondern auch eine Theorierichtung und ein interdisziplinäres Fachgebiet in der Wissenschaft: die Queer Studies.
An der Friedrich-Alexander-Universität setzt sich auf Seiten der Studierenden das Referat Queer für queere Belange ein. Es bietet Raum für Austausch, plant verschiedenste Aktionen und informiert. Das Queere Staffnetzwerk bietet queeren Mitarbeitenden einen safer space für Austausch, aber auch gegenseitiges Kennenlernen und Stärken stehen im Fokus. Wer dem Netzwerk beitreten möchte, kann sich über die Mailingliste anmelden.
Quelle: vgl. Queer Lexikon
Ein Synonym für Queerfeindlichkeit ist unter anderem LGBTQIA*-Feindlichkeit. Diese Begriffe bezeichnen die Diskriminierung von Menschen, deren Geschlechtsidentitäten oder sexuelle Orientierungen nicht der binären – also ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ – oder der heterosexuellen Norm entsprechen. Somit fallen unter diese Art der Diskriminierung unter anderem auch Transfeindlichkeit und Homofeindlichkeit.
Queerfeindlichkeit findet sich häufig in rechten Ideologien oder religiösen Gruppen, zum Beispiel im christlichen Fundamentalismus, ist aber, wie die anderen Diskriminierungsformen auch, in allen gesellschaftlichen Schichten und Bereichen zu finden.
Quelle: vgl. Vielfalt-Mediathek
R
„Racial Profiling meint die verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes. Dabei werden die Hautfarbe oder andere ethnische oder religiöse Merkmale zum Anlass für Kontrollen durch Polizei-, Einwanderungs- oder Zollbeamt*innen oder auch durch Kaufhausdetektiv*innen genommen. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die ohne sachlichen Grund wegen des Aussehens erfolgen, sind diskriminierend, weil wegen der ethnischen Zugehörigkeit oder religiöser Symbole ein rechtswidriges Verhalten unterstellt wird. Damit werden vor allem nicht-weiße Menschen einem Generalverdacht ausgesetzt“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes).
„Rassismus ist der Prozess, in dem Menschen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher körperlicher oder kultureller Merkmale (z. B. Hautfarbe, Herkunft, Sprache, Religion) als homogene Gruppen konstruiert, hierarchisierend bewertet und ausgegrenzt werden“ („Rassismus“ in IDA-NRW). Dabei behauptet der klassische Rassismus, bestimmte Menschengruppen seien aufgrund angeblich biologischer Unterschiede weniger wert als andere. Dieser Vorgang steht im Zusammenhang mit der wissenschaftlich unhaltbaren und obsoleten Vorstellung, es gäbe unterschiedliche menschliche „Rassen“ (vgl. „Rasse“ in IDA-NRW). Das Weißsein oder Nicht-Weißsein ist also eine politische und soziale Konstruktion. Beim Begriff Neorassismus steht nicht mehr die biologische Determination im Vordergrund, sondern die Unaufhebbarkeit kultureller Differenzen. Dabei werden Menschen in abgeschlossene und klar voneinander abgrenzbare Kollektive unterteilt, deren Kultur an ein bestimmten geographischen Raum gebunden ist (vgl. „Neorassismus in IDA-NRW).
Rassismus zeigt sich unter anderem in folgenden Ausprägungen:
- Der Anti-Asiatische Rassismus zeigte sich besonders deutlich während der COVID-19-Pandemie, als Menschen, die als asiatisch wahrgenommen wurden, verbale und körperliche Gewalt, aber auch Ausgrenzung erfuhren. Doch verfügt auch dieser Rassismus in Deutschland über eine längere Vergangenheit, deren Feindbilder noch bis heute wirken (vgl. Amadeu Antonio Stiftung).
- Antimuslimischer Rassismus
- Bei Anti-Schwarzen Rassismus werden Schwarze Menschen Weißen hierarchisch untergeordnet und ausgegrenzt. Diese Art des Rassismus steht in direktem Zusammenhang mit der europäischen Kolonialisierung und diente der Besetzung des afrikanischen Kontinents als Rechtfertigung für Genozide, Versklavung, Ausbeutung, Vergewaltigung und gewaltsamer Unterdrückung der Menschen aus diesen Gebieten. Die rassistischen Selbst- und Fremdbilder aus dieser Zeit sind noch heute in Deutschland weit verbreitet. Statt der politischen Selbstbezeichnungen „Schwarz“ oder „BIPoC“ (kurz für „Black People, Indigenous People and People of Colour“) werden in der Alltagssprache oder beispielweise als Namen für Straßen, Haltestellen oder Apotheken weiter rassistische Fremdbezeichnungen genutzt (vgl. Amadeu Antonio Stiftung).
- Antislawischer Rassismus (für mehr Informationen siehe IDA-NRW)
- Antiziganismus
Allen Rassismusformen ist gemeinsam, dass Betroffene in ihrem Alltag struktureller, gesellschaftlicher, interaktionaler und intersektionaler Diskriminierung ausgesetzt sind. Sie können durch den Rassismus psychische, verbale, sexualisierte und körperliche Gewalt erfahren. Insbesondere die Exotisierung, als eine Form des Othering, führt häufig zur Sexualisierung von BIPoC, die nicht nur weiblich, sondern auch männlich gelesene Personen betrifft. Die Weigerung weißer Menschen, Rassismuserfahrungen von BIPoC anzuerkennen oder sich mit Rassismusvorwürfen auseinanderzusetzen, stellt ebenfalls einen diskriminierenden Mechanismus dar, der sekundärer Rassismus genannt wird (vgl. „Sekundärer Rassismus“ in IDA-NRW).
An der Friedrich-Alexander Universität ist Harriet Ziegler die Ansprechpartnerin für Beratung bei Diskriminierung. Sie ist i.S.v. § 6 der Richtlinie eine der Anlauf- und Beratungsstellen und bietet eine vertrauliche Erst- und Verweisberatung für Betroffene von Diskriminierung und sexueller Belästigung. Seit 2024 existiert auch das FAU-Netzwerk Mosaic – Community of PoC, welches sich an alle Mitarbeitende der FAU richtet, die im Rahmen ihrer universitären Tätigkeiten und im Alltag von Rassismuserfahrungen betroffen sind, und zum Ziel hat, diese in einem safer space in Form von monatlichen, informellen Treffen zusammenzubringen.
Quellen: vgl. Amadeu Antonio Stiftung; IDA-NRW
S
Ein Safe Space ist ein Raum, in dem marginalisierte oder diskriminierte Menschen sich sicher fühlen sollen, um dort Diskriminierungserfahrungen zu teilen und sich austauschen zu können. Da es nahezu unmöglich ist, absolute Sicherheit herzustellen, ist der Begriff Safer Space angebrachter. Für geschützte Räume braucht es konstante Reflexionen von Strukturen und Prozessen sowie Anstrengungen, diese zu verändern.
Quellen: vgl. IDA-NRW; Awareness Akademie
SBDG ist die Abkürzung für (sexuelle) Belästigung, Diskriminierung und Gewalt. Hierbei handelt es sich um eine Vielzahl nicht erwünschter, einseitiger Verhaltensweisen, die alle einen sexuell konnotierten Bezug aufweisen. SBDG können verbale und nonverbale Handlungen sein und stellen Formen der Macht– und Kontrollausübung dar. Sie stehen dabei im Gegensatz zum Konsens.
Quelle: vgl. Universität Leipzig
Sexismus bezeichnet jede Art der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres (zugeschriebenen) Geschlechts. Grundlegend dafür ist die Vorstellung eines binären Geschlechtersystems (‚weiblich‘/‚männlich‘), in welchem dem weiblichen Geschlecht ein geringerer Wert als dem männlichen beigemessen wird. Hier zeigt sich eine Parallele zur Misogynie. Neben der hierarchischen Ordnung werden den Geschlechtern aber auch spezifische, angeblich naturgegebene Eigenschaften zugeschrieben. Somit kann Sexismus nicht nur Frauen und Männer betreffen, sondern auch Geschlechtsidentitäten, die sich außerhalb des binären Verständnisses bewegen oder sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Sexistische Stereotype finden sich unter anderem in Vorstellungen über Charaktereigenschaften, Verhaltens- und Kommunikationsweisen, Körperbilder, Kleidung oder der Berufswahl. Einige Beispiele für solche Vorurteile sind:
- „Frauen dürfen nicht laut, kritisch oder fordernd sein. Frauen gehören in die Küche. Frauen müssen Kleider tragen und lange Haare haben. Frauen müssen für Männer begehrenswert sein. Frauen sind immer emotional. Frauen sind technisch unbegabt.“
- „Männer dürfen nicht weinen oder Gefühle zeigen. Männer können sich nicht um Kinder kümmern. Männer trinken Bier und essen Fleisch.“
Diese Ansichten wirken bereits im Kindheitsalter auf Menschen ein, zum Beispiel durch Spielsachen oder Medien, die ausschließlich für eines der binären Geschlechter entwickelt werden. Der Sexismus wirkt sich ebenfalls auf die rechtliche und ökonomische Situation von Frauen aus, ein geläufiges Beispiel dafür ist die Gender-Pay-Gap. Aber Sexismus äußert sich auch in faktischer Gewalttätigkeit gegenüber weiblich gelesenen Personen wieder, also in Vergewaltigungen, Frauenhandel, sexueller Belästigung oder auch abwertender Sprache. Diese Diskriminierungsform umschließt damit nicht nur die direkte und indirekte, sondern auch die strukturelle und die gesellschaftliche Ebene.
Die Benachteiligungen, die insbesondere Frauen aufgrund des Sexismus erfahren, sollen durch feministische Bewegungen reduziert oder verhindert werden. An der Friedrich-Alexander-Universität ist das Anstreben der Gleichstellung der Geschlechter unter dem Ziel der Chancengleichheit im Leitbild der FAU verankert und wird durch die Arbeit des Büro für Gender und Diversity unterstützt und vorangetrieben. Wichtige Instrumente dafür sind das Gender- und Diversity-Monitoring um ungleiche Verteilungen der Geschlechter an der Universität sichtbar zu machen, aber auch Förderungsstrategien und Aufklärungskampagnen sind ein bedeutender Teil um die Benachteiligungen auszugleichen.
Quellen: vgl. IDA-NRW; Amadeu-Antonio-Stiftung
T
Bei „Täter*in-Opfer-Umkehr“, im Englischen auch „Victim Blaming“ genannt, wird die Verantwortung einer grenzverletzenden oder strafrechtlich relevanten Tat bei den Betroffenen gesucht und diesen zugeschrieben. Durch diese Verkehrung wird versucht, die Verantwortlichen freizusprechen und deren diskriminierende Taten zu rechtfertigen. Ein geläufiges Beispiel ist die Frage, welche Kleidung die Betroffenen trugen, als es zu sexualisierter Gewalt kam. Damit wird suggeriert, die Betroffenen seien verantwortlich für die Grenzüberschreitung, obwohl die Verantwortung immer bei den grenzüberschreitend oder diskriminierend handelnden Personen liegt.
Quellen: vgl. Awareness Akademie; Queer Lexikon
Transfeindlichkeit bezeichnet die Diskriminierung von trans Personen. Diese ordnen sich einem anderen Geschlecht zu, als ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, wechseln Geschlechtsidentitäten oder fühlen sich keiner oder mehreren Geschlechterkategorien zugehörig. Demnach können trans Frauen, trans Männer, genderfluide oder nicht-binäre Personen von Transfeindlichkeit betroffen sein. Doch auch gegen Menschen, die nicht trans sind, aber so wahrgenommen werden, kann sich diese Diskriminierungsform richten. Trans Menschen sind massiver Diskriminierung ausgesetzt, die sich in Form von Drohungen, Ausgrenzungen, sozialem Ausschluss, Spott, Beleidigungen, aber auch physischer und sonstiger Gewalt äußert.
Die Diskriminierung zeigt sich auch strukturell. So wurde Transgeschlechtlichkeit medizinisch fälschlicherweise noch bis 2022 als psychische Krankheit („Geschlechtsidentitätsstörung“) gewertet und auch bei der Änderung des Namens, Personenstands sowie des Geschlechts oder einer Körperveränderung handelt es sich oft um langwierige und schwierige Verfahren für die Betroffenen.
Trans Studierende haben an der Friedrich-Alexander-Universität die Möglichkeit, universitätsintern bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Vornamens-/ Personenstandsänderung, den Namen und die Anrede vorläufig zu ändern. Nähere Informationen dazu finden sich hier.
Quellen: vgl. Queer Lexikon; Antidiskriminierungsstelle des Bundes
W
Whataboutism bezeichnet eine rhetorische Strategie, bei welcher die Argumente der Gesprächsteilnehmenden durch gezielte Ablenkungsmanöver entkräftet werden sollen. So wird das Ansprechen eines Problems oder die Formulierung einer Kritik mit einem Gegenvorwurf beantwortet. Whataboutism ist zum Beispiel, wenn bei der Thematisierung sexualisierter Gewalt gegen Frauen mit „Männer erleben auch sexualisierte Gewalt“ geantwortet wird.
Quellen: vgl. Amadeu Antonio Stiftung; Frauenseiten Bremen