Verbot der Sonderzeichen an Universitäten – Änderung der AGO für die Behörden des Freistaates Bayern zum 01. April 2024
Bitte beachten Sie unsere neu erstellten Dokumente:
Die FAU möchte Ihnen mit einer Handreichung (Beschluss der Universitätsleitung vom 08.05.2024) Hinweise geben zu den Auswirkungen der Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung auf der Arbeitsebene.
Die Empfehlungen zum geschlechtersensiblen Sprachgebrauch (Fassung vom 15. Mai 2024) verstehen sich als Grundlage für die Bewältigung der vielfältigen kommunikativen Anforderungen im Sprachalltag. Die Umsetzung der Empfehlungen in die Sprachpraxis ist ein wertvoller Lernprozess, der respektvolle Sprachroutinen fördert und darüber hinaus zu einem zeitgemäßen, einheitlichen sprachlichen Erscheinungsbild der FAU beiträgt.
Die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), an die auch die Universitäten und ihre Verwaltungen gebunden sind, wurde mit Wirkung zum 1. April 2024 geändert.
§ 22 Abs. 5 der AGO lautet nun wie folgt:
„Im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache wenden die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“